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Sohn stand mit ihm auf der Bühne: Angelo Kelly muss wegen Kinderarbeit Strafe zahlen

TV Aufzeichnung von Klein gegen Gross Angelo Kelly beim Fototermin zur TV Aufzeichnung von Klein gegen Gro
Angelo Kelly wurde wegen Kinderarbeit verurteilt.Bild: imago images / Andreas Gora
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Sohn stand mit ihm auf der Bühne: Angelo Kelly muss wegen Kinderarbeit Strafe zahlen

12.02.2021, 17:16
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Bei der Kelly-Family gilt es schon von früh auf zu musizieren und zu performen, das sieht das Amtsgericht Hassfurt in Bayern aber kritisch. Der Sänger Angelo Kelly wurde dort zu einer Geldstrafe von 3000 wegen Kinderarbeit verurteilt, da er seinen Sohn William bereits mit vier Jahren auftreten ließ. "Er ist schuldig, als Arbeitge­ber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben", sagte Richter Sebastian Jäpel der "Bild"-Zeitung

Bei der "Irish Summer Tour" am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof in Unterfranken trat der damals Vierjährige auf und performte den Song "What a wonderful world". Laut Jäpel sei das ein Paradebeispiel für das Jugendar­beitsschutzgesetz.

Angelo Kelly hält das Urteil für ungerechtfertigt

Kelly war selbst nicht zur Urteilsverkündung vor Ort, das hielt den Richter aber nicht davon ab, Bilanz zu ziehen: "Das Kind des Betroffenen stand für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat mitgespielt, mitgesungen und ein eigenes Lied interpretiert", sagte er der "Bild".

"Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten! William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte." Er verstehe, dass Behörden ihren Job machen müssten und er habe immer versucht mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Der Musiker will das Urteil anfechten

"Meistens haben wir auch von den örtlichen Jugendschutzbehörden viel Unterstützung und Verständnis für unsere Familientradition erfahren dürfen. So hat zum Beispiel ein Gutachten eines von den Jugendschutzbehörden benannten und anerkannten Medienpsychologen den kindgerechten Umgang mit William bescheinigt", so der Musiker. Das Urteil wolle er nicht anerkennen und er plane weitere rechtliche Schritte einzuleiten, unterstützt von seinem Anwalt Julian Ackermann.

Ackermann war bei der Urteilsverkündung vor Ort und äußerte sich zu der Entscheidung des Richters: "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine 'Beschäftigung' darstellen soll", sagte er laut "Bild". Er weist darauf hin, dass alle anderen Verfahren, die aus ähnlichen Gründen geführt wurden, bereits wieder eingestellt wurden.

Es soll weitere Verfahren in anderen Bundesländern geben

Das Gericht ließ das allerdings nicht gelten. Bevor der Musiker auf Tour ging, sei Kelly vom bayrischen Familienministerium über die rechtliche Lage informiert worden. Sein Sohn habe sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Musiker befunden und es handele sich hier nicht um ein Hobby oder eine Tätigkeit im Haushalt. Das gilt auch, "wenn es sich um eine Musikerfamilie handelt", so Richter Jäpel.

Nur sechs Minuten Verfahren setzte er das Bußgeld von den eigentlich vorgesehenen 5000 Euro auf 3000 Euro herab. "3000 Euro sind tat- und schuldangemessen, denn es handelte sich um einen längeren Auftritt in einer Profi-Musikergruppe", urteilt Jäpel. Auch in anderen Bundesländern sollen Verfahren anhängig sein.

(lfr)

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