Whatsapp ist eine der am meisten genutzten Apps weltweit. Mehr als eine Milliarde Menschen haben das Programm schon auf ihre Smartphones heruntergeladen. Ein Leben ohne das grüne Sprechblasen-Piktogramm auf dem Homescreen ist für viele nicht mehr vorstellbar.
Doch es gibt auch Fallstricke in der beliebten Chat-App. Denn viele Nutzer bedenken nicht, dass es eine Straftat sein kann, wenn sie bestimmte Inhalte zur Verfügung stellen bzw. diese verbreiten.
Wer Mitglied einer Whatsapp-Gruppe ist, in der zum Beispiel ein rassistischer oder volksverhetzender Inhalt geteilt werden, kann belangt werden – ohne ihn selbst weitergeleitet zu haben. Denn wer solche Inhalte alleine schon auf dem Smartphone hat, könnte sich wegen des Besitzes verbotener Schriften strafbar machen.
Das berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR) auf seiner Webseite und bezieht sich dabei auf Informationen des Gelsenkirchener Rechtsanwalts Arndt Kempgens.
Die größere Straftat sei aber immer noch das Weiterleiten solcher Bilder oder Videos, also das Verbreiten strafrechtlich relevanter Inhalte.
Nutzer der App sollten darauf achten, dass Bilder, die sie bei Whatsapp empfangen, nicht automatisch auf dem Handy gespeichert werden. Wenn man gegen seinen Willen strafrechtlich relevante Inhalte per Whatsapp geschickt bekomme, sei es der sicherste Weg, sie sofort vom Smartphone zu löschen.
(as)