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Supermarkt: Klage abgewiesen – Aldi darf weitermachen wie bisher

Eine Filiale von Aldi S
Aldi Süd konnte vor Gericht einen Erfolg für seine Werbepraxis verzeichnen.Bild: www.imago-images.de / Christoph Hardt / future image
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Supermarkt: Klage abgewiesen – Aldi darf weitermachen wie bisher

15.11.2022, 12:1115.11.2022, 12:11

Für Verbraucher:innen sind angesichts der gestiegenen Preise Schnäppchen-Angebote besonders wichtig. So mancher wird die Werbeprospekte der Supermärkte und Discounter nach günstigen Angeboten durchforsten, um Geld an der Supermarkt-Kasse zu sparen. Um es den Kund:innen leichter zu machen, hat der Discounter Aldi Süd hat seine Angebote mit durchgestrichenen Preisen verdeutlicht. Doch genau hier liegt das Problem.

Denn durchgestrichene Preise sollte Aldi Süd nur dann abdrucken dürfen, wenn der günstigste Preis aus den letzten 30 Tage auch dabei steht, entschied das Landgericht Düsseldorf. Die "Lebensmittel Zeitung (LZ)" berichtete darüber. Anderenfalls sollte deutlich werden, dass der durchgestrichene Preis der günstigste der letzten 30 Tage ist. Das wurde auf die EU-Preisangabenverordnung zurückgeführt.

RUESSELSHEIM, GERMANY - APRIL 8: A shopper pushs a shopping cart outside an Aldi store on April 8, 2013 in Ruesselsheim near Frankfurt, Germany. Aldi, which today is among the world’s most successful  ...
Ein Supermarkt-Einkauf wird immer teurer.Bild: Getty Images Europe / Ralph Orlowski

Aldi muss günstigsten Preis der letzten 30 Tage doch nicht angeben

Jetzt ist das Landgericht Düsseldorf zurückgerudert, wie die "LZ" berichtet. Ein zusätzlicher Hinweis, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis auch um den günstigsten Preis der letzten 30 Tage handelt, soll doch nicht nötig sein, wie die Zeitung schreibt.

Das Urteil liegt der LZ-Redaktion vor. "Ein Erfordernis, diesen Preis nicht nur zu beziffern, sondern ihn in bestimmter Weise zu bezeichnen oder durch Erläuterung ausdrücklich als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen", ergebe sich aus der neuen Preisangabenverordnung nicht, heißt es nach Angaben der "LZ" in dem Urteil. Deshalb kann bei durchgestrichenen Preisen auf einen zusätzlichen Hinweis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage verzichtet werden.

Aldi Süd wegen Werbeprospekten verklagt

Der "Verband Sozialer Wettbewerb (VSW)" ist der Ansicht, die bloße Angabe von durchgestrichenen Preise genüge nicht. Daraus ergebe sich nicht, ob während der letzten 30 Tage nicht noch ein günstigerer Preis ausgewiesen worden ist. Gegen einen Werbeprospekt von Aldi Süd, in dem der VSW 14 Produktanzeigen bemängelte, klagte der Verband.

In dem Rechtsstreit um die Werbepraxis von Aldi Süd handelt es sich um einen der ersten Musterprozesse zu der EU-Preisangabenverordnung. Diese ist seit dem 28. Mai 2022 in Kraft.

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