Shopping bei Amazon ist für so manch ein:e Verbraucher:in mit heftigen Gewissensbissen verbunden. Eigentlich wollte man ja den Buchladen um die Ecke unterstützen, auch der Versandhandel mit kleinen Marken könnte mehr Umsatz gebrauchen und generell wäre ein Shoppingbummel auch mal wieder ganz nett.
Am Ende überzeugt die meisten dann aber doch der oft unschlagbare Preis und die eigene Bequemlichkeit siegt. Wegen einer neuen EU-Richtlinie könnte sich der Einkauf bei Amazon aber künftig gar nicht mehr so einfach gestalten wie bisher gewohnt.
Mit einem bestehenden Amazon-Konto können Nutzer:innen im Normalfall auf bereits genutzte Daten schnell zugreifen, auch Gutscheinkarten müssen nur einmalig hinterlegt werden. Seit kurzer Zeit taucht bei vielen Verbraucher:innen allerdings eine Fehlermeldung auf, sobald sie einen entsprechenden Gutschein einlösen möchten.
"Dein Geschenkkartenguthaben kann für diese Bestellung nicht verwendet werden", heißt es, sobald der entsprechende Gutschein ausgewählt wird. Kund:innen berichten, dass dies nur für einzelne Bestellungen zutrifft, bei anderen Einkäufen lasse sich der gleiche Gutschein problemlos einsetzen.
Der Grund für das Problem liegt bei den so genannten Marketplace-Händler:innen, die bei Amazon in den vergangenen Jahren immer mehr auf dem Vormarsch sind. Unabhängige Unternehmen verkaufen hier ihre Produkte über die Website von Amazon, der Versandriese ist lediglich Vermittler.
Zur Prävention von Geldwäsche hat die Europäische Union kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, die auf die Feststellung personenbezogener Daten abzielt. Diese müssen Händler:innen ab 2025 für jede Transaktion zur Verfügung gestellt werden. Amazon selbst hat diese Daten, die Drittanbieter jedoch nicht.
Amazon verweist nun aber darauf, dass Gutscheine auch weiter für den Einkauf bei den Marketplace-Händler:innen gültig sind. Hierfür sei aber eine Angabe der entsprechenden Personalien nötig.
Hintergrund ist der Wunsch der EU, virtuelle Währungen transparenter zu machen. Dabei geht es nicht um digitale Zahlungsarten, sondern um Geld, das etwa über Gutscheine oder Wertmarken verfügbar gemacht wird.
Generell ist die EU-Regelung nicht neu, nur galt diese bisher erst ab einem Einkaufswert von 150 Euro. Handelsverbände kritisieren, dass diese Grenze vor allem für die Bekämpfung von Geldwäsche weiterhin sinnvoll gewesen wäre.
Mit der vollständigen Umsetzung ab 2025 dürften entsprechend nicht nur auf Amazon, sondern auch auf kleinere Online-Händler:innen erhebliche Probleme zukommen. Vielleicht entscheiden sich zumindest einige Verbraucher:innen demnächst dann doch mal wieder für einen analogen Shoppingbummel – am besten ohne Gutschein.