Wer ein Girokonto hat, muss oftmals Kontoführungsgebühren zahlen. Die Sparkasse hatte diese Gebühren in den vergangenen Jahren erhöht, für ihr Vorgehen dabei ist die Bank zuletzt aber in die Kritik geraten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bemängelt, dass die Sparkasse ihre Kund:innen unzureichend über die Erhöhungen informiert hatte. Konkret seien Gebühren erhöht oder neu eingeführt worden, ohne dass die Kund:innen dem aktiv zugestimmt hätten.
Der vzbv reichte deshalb Klage gegen die Berliner Sparkasse ein, der sich 1200 Kund:innen anschlossen. Das Kammergericht Berlin gab ihnen nun recht. Kund:innen können laut vzbv mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Laut dem Urteil des Gerichtes hat die Sparkasse Berlin die Gebühren für Girokonten seit 2016 unzulässig erhöht. Sebastian Reiling vom vzbv erklärt:
Der vzbv wirft dem Kreditinstitut etwa vor, Ende 2016 das 'Girokonto Comfort' auf 'Giro Pauschal' umgestellt zu haben und dabei die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro erhöht zu haben. Die Sparkasse hätte sich geweigert, die Mehrbeträge zurückzuzahlen. Daraufhin kam es zu der Sammelklage, die das Gericht nun in den wesentlichen Teilen für begründet hält.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für beide Seiten haben: Die Kund:innen der Sparkasse haben einen Anspruch auf Rückerstattungen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber dabei, wie lange die Kund:innen diese Ansprüche haben. Laut dem Gericht seien Ansprüche vor 2018 nämlich verjährt. Der vzbv sieht das anders. Die Verjährungsfrist hätte erst mit Kenntnis des Sachverhalts durch die Kund:innen beginnen dürfen.
Das sei mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2021 der Fall gewesen, sagte Reiling der Nachrichtenagentur AFP. Der vzbv will nun eine Revision prüfen.
Schon im Jahr 2021 hatte der BGH entschieden, dass Banken sich bei Erhöhungen oder Einführungen von Gebühren die ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen einholen müssen. Auf solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützte Erhöhungen sind demnach unwirksam.
"Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind schlicht unwirksam", erklärte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart damals dazu. Kund:innen könnten dieses Geld zurückfordern. Maßgeblich sei das Preisverzeichnis, das bei der Kontoeröffnung wirksam war.
Das Verfahren vor dem Berliner Kammergericht ist nicht das erste seiner Art. Eine ähnliche Klage läuft den Angaben zufolge derzeit gegen die Sparkasse Köln/Bonn. Dort ruht das Verfahren, um das Berliner Ergebnis abzuwarten.
(Mit Material der AFP)