Noch trennen die meisten Schulkinder und ihre Eltern einen knappen Monat von den Osterferien. Für viele ist dies nach dem Skiurlaub die erste Gelegenheit im Jahr, dem Alltagsstress zu entfliehen und schon einmal ein bisschen Sonne im Süden zu tanken.
Aus Süddeutschland gelangt man in nur wenigen Stunden über die österreichische Autobahn in Richtung "Dolce Vita", nach Italien. Doch genau auf diesem Weg ändern sich in diesem Jahr die Bußgelder – und es gibt noch weitere Strafen, die allerdings so manchen Urlauber:innen auch ein besseres Gefühl auf den ausländischen Straßen geben könnten.
Zwar gibt es in Österreich keinen festgelegten Bußgeldkatalog wie in Deutschland, denn die einzelnen Gemeinden dürfen die Strafen eigenständig festlegen und teils auch individuell anpassen. Insgesamt gelten die Strafen im Nachbarland jedoch besonders für Wiederholungstäter:innen als besonders hart.
Ab 1. März 2024 soll nun in ganz Österreich eine Strafe durchgesetzt werden, die vor allem Raser:innen trifft. Bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung haben die Behörden künftig erweiterte Befugnisse und sollen so allen Autofahrenden mehr Sicherheit gewährleisten.
Konkret gilt die neue Regelung für Autofahrende, die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht nur versehentlich überschreiten. Innerorts können Autos demnach ab einer Überschreitung von 60 km/h beschlagnahmt werden, außerorts tritt die Regel ab 70 km/h in Kraft.
Noch härter trifft es Raser:innen, die Tempolimits um mehr als 80 km/h überschreiten. In diesem Fall darf die österreichische Polizei das Auto nach der Konfiszierung ohne die Erlaubnis der Besitzer:innen zwangsversteigern.
Schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h darf in Österreich künftig zudem der Führerschein entzogen werden, auch wenn man mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist. Auch deutsche Bürger:innen müssen dann für mindestens vier Wochen auf ihren Führerschein verzichten.
Komplett neu sind die strengeren Regeln in Europa nicht. Auch in Italien darf die Polizei Fahrzeuge seit einiger Zeit beschlagnahmen und auch versteigern. Hier kann die Strafe eingesetzt werden, wenn bei Autofahrenden ein Blutalkoholwert von 1,5 Promille gemessen wurde.
Trunkenheitsfahren wird auch in Österreich scharf geahndet. Ab einem Promillegehalt von 0,5 droht ein Bußgeld von mehr als 300 Euro. In Deutschland gibt es ein noch höheres Bußgeld sowie zwei Punkte und ein vorübergehendes Fahrverbot.
Insgesamt fallen die Strafen in Deutschland im Schnitt noch immer höher aus als die in Österreich. Vor allem mit den ab März geltenden Strafen geht das Nachbarland aber heftiger gegen Wiederholungstäter:innen vor.
Das Verkehrsministerium will damit vor allem gegen zunehmende Rasereien vorgehen. Für die Teilnahme an illegalen Wettrennen droht etwa direkt ein Führerscheinentzug von sechs Monaten. Generell dürfen alle Strafen in Europa grenzüberschreitend vollstreckt werden.