Deutschland erlebt derzeit einen ungemütlichen Winter. Nach dem Schneechaos kamen die Hochwasser und mittlerweile herrscht seit einigen Tagen Glatteis-Gefahr auf den Straßen. Wer nicht gerade Winterliebhaber:in ist, hat derzeit also keinen Spaß mit dem Wetter. Viele sehnen sich gar schon jetzt nach dem Sommer und beschäftigen sich bereits mit der Planung ihres Urlaubs für die heiße Jahreszeit.
Dementsprechend gibt es auch schon einige gebuchte Flugtickets für Mitte des Jahres. Genau das könnte nun zum Problem werden – jedoch nicht für die Verbraucher:innen, sondern für die Airlines. Eine zuletzt von der Bundesregierung beschlossene Steuererhöhung bereitet ihnen Sorgen.
Im Zuge dringender Haushaltskürzungen und fehlender Einnahmen hatte die Bundesregierung zuletzt ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch die Erhöhung der sogenannten Luftverkehrsabgabe beinhaltete. Diese Ticketsteuer zahlen die Fluggesellschaften seit 2011.
Die Steuererhöhung ist nun ab dem 1. Mai geplant, Verbraucher:innen können sich daher darauf einstellen, dass die Airlines anschließend ebenfalls die Ticketpreise anheben. Wer jedoch bereits vor dem Beschluss der Regierung sein Ticket für Reisen nach dem 1. Mai gebucht hatte, kann sich glücklich schätzen. Immerhin können die Fluggesellschaften nachträglich keine höheren Preise für bereits bezahlte Tickets verlangen.
Genau das ist laut Luftfahrtverband BDL ein großes Problem für die Unternehmen. Viele hätten ihren Sommerurlaub bereits gebucht, wodurch die Airlines die Erhöhung der Steuer ab dem 1. Mai nicht an die Verbraucher weitergeben können – und die Belastung alleine tragen müssen. Daher fordert der Verband eine Verschiebung der Maßnahme.
Wer einer Erhöhung der Ticketpreise entgangen ist und seinen Urlaub bereits gebucht hat, kann sich zwar glücklich schätzen. Nichtsdestotrotz müssen sich Verbraucher:innen mittelfristig darauf einstellen, für Flüge tiefer in die Tasche zu greifen.
Die Steuer lag für die Airlines bisher bei 12,48 Euro für kurze Strecken, 32,25 Euro für mittlere Distanzen und 58,06 Euro für Langstrecken. Durch die geplante Änderung soll die Besteuerung stattdessen bald bei 15,53 bis 70,83 Euro liegen – eine Erhöhung um rund 19 Prozent.
Im Entwurf für das entsprechende Gesetz weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie speziell für Billigflüge eine deutliche Preiserhöhung erwartet:
Nicht nur die involvierten Unternehmen sorgen sich um die Folgen der Steuererhöhung. Auch Arbeitnehmer:innen sind alarmiert. Gewerkschaftsverband Verdi richtete vor einigen Tagen zusammen mit Betriebsräten der Branche ein Schreiben an die Regierungsfraktionen. Darin heißt es, die Erhöhung könnte insbesondere für kleinere Flughäfen existenzbedrohend sein.
Der deutsche Flugverkehr werde insbesondere im Vergleich zur subventionierten Konkurrenz in der Türkei und im arabischen Raum geschwächt. Umweltverbände weisen hingegen darauf hin, dass die Steuererhöhung nicht weit genug gehe.