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Gas: Soforthilfe für Kunden im Dezember – wie du an das Geld kommst

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Stefan Wei
Am 2. November soll das Kabinett bereits über den Gesetzentwurf zur Soforthilfe für Gaskunden entscheiden.Bild: dpa / Christin Klose
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Soforthilfe für Gaskunden im Dezember: So kommst du an die Finanzspritze

27.10.2022, 16:58
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Die Gas-Hilfe soll nun kommen, wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Regierungskreise berichtet. Am 2. November soll das Kabinett bereits über den Gesetzentwurf zur Soforthilfe entscheiden, der ein Teil des zweistufigen Plans der Expertenkommission zum Gaspreisdeckel ist.

watson beantwortet die wichtigsten Fragen, wann Gaskund:innen laut Entwurf von den Entlastungen profitieren und wie man an das Geld kommt.

Wann kommt die Hilfe vom Staat?

Der Gaspreisdeckel soll zwar erst ab März 2023 greifen. Bereits im Dezember soll es aber eine erste Entlastung für die Bürger:innen geben. Die Bundesregierung plant eine milliardenschwere Soforthilfe für die rund 20 Millionen Gaskunden. Damit soll im Monat Dezember keine Abschlagszahlung geleistet werden müssen. Dieser Betrag soll wahrscheinlich auf der Jahresendabrechnung ersichtlich werden.

Die "Soforthilfe" für Dezember ist Teil des zweistufigen Verfahrens, das die Expertenkommission zur Gaspreisbremse der Bundesregierung vorgeschlagen hat. Im Dezember soll der Staat einmalig die jeweilige Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärme-Kunden übernehmen.

Die Finanzspritze soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.

Wie viel Geld kommt bei der Dezember-Hilfe wirklich rum?

Insgesamt werden laut Informationen der dpa die Entlastungen im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich liegen. Die Nachrichtenagentur Reuters spricht von zwölf Milliarden Euro. Die Finanzierung erfolge aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Regierung.

Wie viel Entlastung kann nun der oder die einzelne Verbraucher:in erwarten? Die Einmalzahlung vom Staat soll auf Basis des Gasverbrauchs ermittelt werden. Dieser Verbrauch wird anhand der Abschlagszahlung im September ermittelt.

Mit diesem "Abwehrschirm" in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Folgen der hohen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abfedern. Zu dem Gesamtpaket gehört auch der geplante Gaspreisdeckel.

Wie komme ich an die staatliche "Soforthilfe"?

Die Verbraucher:innen selbst müssen nichts tun, um von der Finanzspritze zu profitieren. Für die Endkunden entfällt die Monatszahlung im Dezember, die stattdessen vom Bund an die Versorger überwiesen wird.

Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll dann die eigentliche Gaspreisbremse für Privatkund:innen und kleine Firmen greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.

"Man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung", erklärte die Wirtschaftsweise und Vorsitzende der Expertenkommission Veronika Grimm. "Der Gaskunde selbst muss nichts tun." Für Industrieunternehmen soll der Energiepreisdeckel bereits ab Januar 2023 mit 7 Cent pro Kilowattstunde gelten.

Im Dezember sollen Verbraucher die staatliche Soforthilfe für Gas bekommen.
Im Dezember sollen Verbraucher die staatliche Soforthilfe für Gas bekommen.Bild: iStockphoto / OJO_Images

Die Verbraucherzentralen fordern, die geplante Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland auch für Privatkund:innen ab Januar einzuführen. Falls nötig sollte sie auch auf andere Energieträger, also etwa Öl und Pellets, ausgeweitet werden, sagte Verbandschefin Ramona Pop am Dienstag. "Es kann nicht sein, dass die Preisbremsen erst nach dem Winter zum Frühjahrsbeginn kommen und sich dann auch nicht an den Verbrauchskosten im Winter orientieren sollen", sagte Pop.

Die Bundesregierung hält die Einführung des Strompreisdeckels zu Jahresbeginn jedoch für schwer realisierbar. Viele Versorgungsunternehmen würden das nach eigenen Angaben so schnell nicht hinbekommen.

Wer bekommt die "Soforthilfe"?

Die "Soforthilfe" sollen Haushalts- und Gewerbekunden kommen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Abschläge für die Industrie übernimmt der Staat nicht.

(mit Material der dpa)

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