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Edenkoben: Sexualstraftäter entführt Mädchen – warum die Polizei nicht warnte

14.09.2023, Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen: Hubert Str
Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber spricht vor der Presse über den aktuellen Ermittlungsstand.Bild: dpa / Andreas Arnold
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Edenkoben: Sexualstraftäter entführt Mädchen – die Chronologie des Behördenversagens

14.09.2023, 16:09
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Wer diesen Fall verfolgt, kommt um die Frage nicht herum, wie es dazu kommen konnte: Ein Sexualstraftäter soll ein zehn Jahre altes Mädchen auf dem Weg zur Schule in Edenkoben zunächst in sein Auto gezerrt und dann in einem leerstehenden Gebäude missbraucht haben.

Eine schreckliche Meldung, die durch die Umstände noch fassungsloser macht. Denn der mutmaßliche Täter war bereits vorbestraft, seine Strafakte lang. Man wusste offenbar um die Gefahr.

ARCHIV - 20.04.2020, Mecklenburg-Vorpommern, Stralsund: Ein Gefahrenzeichen zeigt vor einer Schule einen Schulweg an. In Edenkoben sorgt die Entführung und der mutmaßliche Missbrauch eines Kindes auf  ...
Das Mädchen (10) wurde auf dem Schulweg in Edenkoben kurzzeitig verschleppt. Bild: dpa-Zentralbild / Stefan Sauer

Immer wieder riefen Eltern laut Medienberichten wegen des offenbar auffälligen Verhaltens des 61-Jährigen die Polizei. Und nicht nur das: Der Mann hätte sogar eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Warum er sie nicht trug? Die Antwort auf diese Frage ist eine komplizierte. Klar ist: Hier ist wohl etwas schiefgelaufen. Mit schrecklichen Folgen für ein 10-jähriges Mädchen.

Missbrauch in Edenkoben: Verdächtiger mehrfach vorbestraft

Die Strafakte des mutmaßlichen Täters, Arthur K., ist lang. Er wurde unter anderem wegen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt, wie es vonseiten der Behörden heißt. Die Polizei schätzte ihn als gefährlich für die Bevölkerung, insbesondere Kinder, ein. Aus diesem Grund führte sie noch vor einer erneuten Haftentlassung am 14. Juli 2023 eine Gefährderansprache durch. Wegen der Vorgeschichte des Mannes gab es vor Gericht Anträge auf Kontakt- und Aufenthaltsverbote.

Noch vor der Entlassung des Mannes beschlossen Behörden im Juni, dass die Kriminalinspektion Neustadt eine Ermittlungsgruppe einrichtet, um mögliche Hinweise zu überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem, dass K. eine elektronische Fußfessel tragen muss. Zunächst lehnte das Gericht ab, eine darauffolgende Beschwerde der Staatsanwaltschaft war jedoch erfolgreich. Der Mann hätte die elektronische Fußfessel also anlegen müssen.

Elektronische Fussfessel, 2011 29.08.2011 Wiesbaden x1x Vorstellung der 2. Generation einer elektronischen Fussfessel im Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration in Europa, Luisenstraße 13.  ...
Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät zur Aufenthaltsüberwachung einer Person.Bild: imago images / brennweiteffm

Sexualstraftäter aus Edenkoben weigerte sich, Fußfessel zu tragen

Allerdings gab es dabei ein Problem: Der verurteilte Straftäter wollte nicht, weigerte sich gegen die Maßnahme. Bis zuletzt. Rechtlich gesehen war es der Justiz nicht möglich, ihm die elektronische Fußfessel unter Zwang anzubringen.

Was dann folgte, war ein bürokratisches Vorgehen, das dem zehnjährigen missbrauchten Mädchen wohl zum Verhängnis wurde. Die Staatsanwaltschaft leitete wegen seiner Weigerung und des Verstoßes der Auflage ein Verfahren ein.

Am 14. Juli wurde Arthur K. aus der Haft entlassen. Seitdem bewegte er sich auf freiem Fuß. Ohne Fußfessel. Fast täglich kontrollierte die Polizei den Mann laut eigener Angabe.

Aber: Die Bevölkerung zu warnen, war nicht möglich. Das hätte die Persönlichkeitsrechte des verurteilten Sexualstraftäters verletzt.

Es sei aber geprüft worden, ob Schulen in der Umgebung von der Entlassung des Mannes informiert und gewarnt werden sollten. Allerdings nächtigte der Mann offenbar in seinem Auto, konnte sich so frei bewegen. Er war mobil, daher konnte die Polizei nicht räumlich eingrenzen, wo der mutmaßliche Täter sich hinbewegen würde.

Die Polizei hat ihn seit seiner Entlassung im Juli mehr als 25 Mal kontaktiert. Auch als er in Kroatien Urlaub machte, wurde eine schengenweite Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung beantragt.

Besorgte Eltern aus Edenkoben warnten sich gegenseitig vor Sexualstraftäter

Unbemerkt blieb die Gefahr dennoch nicht. Der Täter war im Ort und in der Umgebung bekannt. Man wusste um die Geschichte und das lange Vorstrafenregister des Mannes. Eltern und andere Menschen aus der Umgebung beobachteten mit Sorge, dass der Mann immer wieder in der Nähe von Schulen und Kindergärten herumlungerte. Der Fall ging auch in den sozialen Netzwerken viral.

Dort warnten besorgte Bürger:innen immer wieder vor dem Mann, der sich angeblich mehrfach in der Nähe von Kindern aufgehalten haben soll. Wegen der zahlreichen Meldungen und Beschwerden richtete die Polizei schließlich ein Hinweistelefon ein. Nur in einem Fall konnten die Behörden die Anwesenheit an einer Schule tatsächlich nachweisen.

Polizei hat Verdächtigen "nicht unterschätzt"

"Uns war bekannt, mit welchem Menschen wir zu tun haben", betonte der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Andreas Strater, bei einer Pressekonferenz in Ludwigshafen. "Wir haben keine 24/7-Observation durchgeführt, von daher ist er uns auch nicht verloren gegangen", sagte er weiter.

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Bei einer Pressekonferenz sprechen Ermittler und Staatsanwaltschaft über die Entwicklungen.Bild: dpa / Andreas Arnold
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Edenkoben: Wie hätte die Tat verhindert werden können?

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ist davon überzeugt, dass eine anschließende Sicherungsverwahrung die Tat verhindert hätte. "Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Donnerstag in Ludwigshafen.

Allerdings sei die letzte Strafe des mutmaßlichen Täters wegen Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht geringer ausgefallen, als es für eine Sicherheitsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. "Damit war das Instrument der Sicherheitsverwahrung nicht möglich", sagt Huber.

De facto waren den Behörden aber die Hände gebunden. Trotz des Bewusstseins über die potenzielle Gefahr. Schließlich versuchte es die Staatsanwaltschaft Frankenthal erst vergangene Woche, am 8. September, mit einer E-Mail. Sie erhob Anklage wegen der Verstöße, beantragte zudem Untersuchungshaft wegen "Fluchtgefahr". Laut Ströber ein Versuch, etwas zu tun, wie er gegenüber "Bild" erklärt:

"Das war ein Versuch, von dem nicht sicher war, dass das Gericht ihm folgt. Solange der Beschuldigte nichts von der Anklage wusste, gab es keinen Fluchtanreiz für ihn. Der Haftgrund hätte erst mit der Zustellung der Anklage vorgelegen."

Zur Festnahme kam es nicht. Jedenfalls nicht rechtzeitig. Er wurde dank Zeugenaussagen und nach einer Verfolgungsjagd in Kusel festgenommen. Für das Mädchen kam die Festnahme zu spät.

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