Das Landgericht München hat am Montag die Klage wegen Schleichwerbung gegen die Influencerin Cathy Hummels abgewiesen. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, dass traditionelle Medien auf Hersteller von Produkten hinweisen könnten, ohne dass dies als Schleichwerbung gelte.
Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden "schafft kein Mensch", sagte Rhein.
Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fußballprofi Mats Hummels hatte sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte. Sozialer Wettbewerb, ein in Berlin ansässige Verein, hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.
Im Münchner Fall warf der Verband Cathy Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite ("@catherineyyy") Internet-Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis "Bezahlte Partnerschaft".
(pb/dpa)