18,36 Euro – es gibt wohl keinen Betrag, der so politisiert ist, wie dieser. Denn das ist die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrages, den Millionen von Deutschen monatlich entrichten müssen, gleichwohl, ob sie das Angebot von ARD, ZDF und Co. nutzen oder nicht.
Seit Jahren tobt eine Debatte um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die viele als zu hoch empfinden. Hartgesottene Gegner würden die "Zwangsgebühren" am liebsten gleich abschaffen. Von einem solch radikalen Schritt ist die Politik aber noch weit entfernt.
Stattdessen gilt: Wer eine neue Wohnung beim Amt anmeldet, muss in der Regel nicht lange warten, bis ein Brief des Beitragsservices ins Haus flattert, der zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auffordert.
Die Beitragszahler:innen können dann zwischen zwei Zahlungsweisen wählen: Lastschriftverfahren oder Überweisung. Bei ersterem erteilen sie dem Beitragsservice per SEPA-Mandat die Erlaubnis, den Beitrag vom Bankkonto einzuziehen.
Bei der zweiten Möglichkeit müssen die Beitragszahler:innen selbst aktiv werden. Der Beitrag kann dann jeweils entweder per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag bezahlt werden.
Bislang verschickte der Beitragsservice Zahlungsaufforderungen, um über den fälligen Beitrag zu informieren. Nun wird das Verfahren umgestellt. Wie der Beitragsservice Anfang der Woche in einer Pressemitteilung bekanntgab, wird es künftig nur noch eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung geben.
Demnach erhalten alle Beitragszahler:innen, die per Überweisung zahlen, schrittweise nur noch einen Brief, der über die Zahlungstermine für das gesamte Beitragsjahr informiert. Auch in den Folgejahren gibt es keine neuen Schreiben mehr, da die Termine auch dort gelten.
Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag im Dreimonatsrhythmus zu begleichen. Das bedeutet, dass aktuell viermal pro Jahr jeweils 55,08 Euro zu entrichten sind. Wer also beispielsweise ab Januar Inhaber:in einer Wohnung ist, muss jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November bezahlen.
Wer das per Überweisung erledigt, wird künftig also nicht mehr einzeln an die Zahlungstermine erinnert. "Für die pünktliche Überweisung der Rundfunkbeiträge sind Sie selbst verantwortlich", schreibt der Beitragsservice.
Die Maßnahme begründet der Dienstleister neben Nachhaltigkeitsaspekten auch mit Kosteneffizienz: "Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Papier und Porto trägt die Umstellung dazu bei, dass die Kosten des Beitragseinzugs stabil bleiben", heißt es dazu vom Beitragsservice.
Wer die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, muss mit einem sogenannten Säumniszuschlag rechnen. Dieser beträgt laut Beitragsservice ein Prozent des ausstehenden Betrags, mindestens aber acht Euro. Wer den Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig beglichen hat, wird darüber aber weiterhin per Brief informiert.