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Politik
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider – das sogenannte "Upskirting" – per Gesetz
unter Strafe stellen.
- Upskirting weiterhin höchstens als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, biete keinen effektiven Schutz. Außerdem mache das Tätern nicht klar, dass ihr "demütigendes und herabwürdigendes Verhalten" absolut inakzeptabel sei, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag.
- Lambrecht will deshalb das Strafgesetzbuch ändern: "Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen."
- Sie stellte klar:
"Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein."
Der Kampf gegen das "Upskirting"
Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative im
Bundesrat in Aussicht gestellt. Zuvor hatten Baden-Württemberg,
Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, einen Gesetzentwurf für
eine Initiative der Länderkammer zum Upskirting vorzubereiten. Auch
Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen.
Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es
sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen
verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Zwei junge Frauen
hatten schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting
unter Strafe zu stellen. Bislang haben sich mehr als 85.000
Unterzeichner ihrer Initiative angeschlossen
(ll/dpa)
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