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Schlagerstar schockiert mit Naziparole

Olaf Henning ist unter anderem für den Song "Cowboy und Indianer" bekannt.
Olaf Henning ist unter anderem für den Song "Cowboy und Indianer" bekannt.null / picture alliance / Eibner-Pressefoto | Gerhard Wingender
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Schlagerstar schockiert mit Nazi-Parole im Whatsapp-Status

22.07.2022, 10:54
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Der Schlagerstar Olaf Henning hat ein Bild gepostet, auf dem er fröhlich in die Kamera strahlt, während er in einem Radiostudio sitzt. Allerdings versah er das Selfie mit einem Spruch, dessen Bedeutung kein bisschen fröhlich ist.

KZ-Parole als Whatsapp-Status

Es ist der Satz "Arbeit macht frei", den Olaf Henning der "Bild" zufolge in seinen Status gepostet hat. Die drei Worte haben eine dunkle Historie, standen in der NS-Zeit unter anderem auf den Toren des Konzentrationslagers Auschwitz und Dachau.

Henning wiederum schien das nicht gewusst zu haben. Auch auf anderen Kanälen schrieb er Ähnliches, wie auf Facebook beispielsweise "Ein sehr workiger Day". Gegenüber der "Bild" erklärte er, er würde es sofort löschen und hätte keine Ahnung von der Bedeutung der Parole gehabt. Auch ein guter Freund bestätigte der Zeitung, dass Henning "keinen Millimeter rechts" sei. Später soll er seinen Status dann in "Arbeit macht gute Laune" geändert haben.

Radiomoderatorin bereits gekündigt

Allgemein ist der Satz, auch in abgewandelter Form, höchst umstritten. Selbst die CDU wurde mit ihrem Slogan "Sozial ist, was Arbeit schafft" 2005 von dem damaligen stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ludwig Stiegler mit der Parole in Verbindung gebracht.

Erst im Jahr 2019 stand auch VW-Konzernchef Herbert Diess in der Kritik, da er seine Angestellten mit dem Spruch "Ebit macht frei" motivieren wollte. Vor zehn Jahren sagte eine Moderatorin des Radiosenders Gong 96,3 den besagten Satz, weil einige Hörer an diesem warmen Samstag arbeiten mussten. Daraufhin wurde sie entlassen, zusätzlich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Der Rechtsanwalt Arndt Kempgens sagte gegenüber der "Bild", dass es gar nicht gehe, diese Worte zu verwenden. Rein rechtlich "dürfte es in diesem Fall knapp unter die Grenze der Strafbarkeit fallen", entwarnt er allerdings. Würden mit der Parole jedoch "bewusst die Gräueltaten der Nazis verharmlost" werden, handle es sich um eine Straftat.

(crl)

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