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Brexit-Verhandlungen: Was die Einigung von Brüssel und London bedeutet

LUXEMBOURG, LUXEMBOURG - SEPTEMBER 16: European Commission President Jean-Claude Juncker (R) poses with British Prime Minister Boris Johnson prior to a meeting at a restaurant on September 16, 2019 in ...
Boris Johnson und Jean-Claude Juncker sind sich einig.Bild: getty images/watson montage
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Der Brexit-Deal steht! Und jetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten

17.10.2019, 11:3917.10.2019, 19:38
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Eure Fragen unsere Antworten

Man möchte sagen: endlich! Die Europäische Union und Großbritannien haben bei den Verhandlungen in Brüssel über ein Austrittsabkommen eine Einigung gefunden.

Seit Dienstag hatten Unterhändler in Brüssel um einen Deal gerungen. Nun also steht die Einigung.

Auf was aber haben sich Brüssel und London da verständigt? Und wie geht es jetzt weiter im Brexit-Prozess? Wir geben euch Antworten auf eure wichtigsten Fragen.

Wie sieht der Brexit-Deal aus?

  • Brüssel und London haben sich auf ein abgeändertes Protokoll für die irische Grenze und eine abgeänderte politische Absichtserklärung geeinigt.
  • Das Protokoll und die Absichtserklärung waren bereits Teil des Abkommen-Paktes von Johnsons Vorgängerin Theresa May mit der EU – wurden jetzt aber geändert.
  • Fest steht: Die Einigung ist kompliziert, und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.
  • Weiterhin gilt: Mit dem Austrittsabkommen wird es auch eine Übergangsphase bis Ende 2020 geben. Bis dahin, sollte das Abkommen von Großbritannien und der EU gebilligt werden, ändert sich also nichts.
  • Die entscheidende Frage nun ist: Auf was haben sich London und Brüssel bei der irischen Grenze geeinigt?

Gibt es den ominösen Backstop noch?

  • Die Irland-Frage war der größte Knackpunkt der Verhandlungen zwischen Brüssel und London. Zur Erinnerung: Die EU hatte stets darauf bestanden, dass die irische Grenze offen und ohne Zollkontrollen bleiben soll.
Was war der Backstop noch einmal?
Um die irischen Grenzen offen zu halten, hatte die EU den sogenannten Backstop, eine Garantieklausel vorgeschlagen, nach der Nordirland nach der Übergangsphase bis zur Verabschiedung eines Freihandelsabkommen zwischen Brüssel und London in einer Zollunion mit der EU bleiben sollte.
  • Den Backstop gibt es nun in dieser Form nicht mehr.
  • Das bedeutet: Britische Behörden müssen weiterhin EU-Zölle erheben für Waren, die von außerhalb Europas kommen, die aber auch in die EU gelangen könnten.
  • Nordirland wird zudem weiter Regeln des EU-Binnenmarktes anwenden, um Grenzkontrollen zum EU-Mitglied Irland zu vermeiden.
  • Das heißt: Rechtlich würde Nordirland nach dieser Einigung die Zollunion mit der EU verlassen, faktisch muss es sich weiter an EU-Regeln halten.
  • Das heißt weiter: Faktisch würde es damit eine Zollgrenze in der irischen See zwischen Nordirland und dem Rest Großbritanniens geben.
  • Neu ist zudem: Das Parlament in Nordirland bekommt ein Mitspracherecht. Das Parlament darf vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelungen darüber abstimmen, ob die Regelungen fortgesetzt werden sollen oder nicht.

So weit die Details – aber ist der Brexit-Streit damit vorbei?

Ganz klar: nein.

Erst müssen die Staats- und Regierungschefs der EU dem ausgehandelten Deal zustimmen. Danach geht das Brexit-Paket wieder ans Unterhaus.

Und dort zeichnet sich ab, dass die Abgeordneten den Deal ablehnen werden (so wie das dreimal mit dem Deal von Theresa May passiert ist).

Johnson hat im Unterhaus keine Mehrheit und ist auf die Unterstützung der nordirischen DUP angewiesen. Die Partei hatte bereits zuvor mitgeteilt, den Brexit-Kompromiss aus Brüssel nicht mitzutragen. Und laut Medienberichten aus London hat sich daran nichts geändert.

Auch der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Jeremy Corbyn, rief die Abgeordneten des britischen Parlaments auf, das Abkommen abzulehnen.

Johnson steuert also wohl auf eine Niederlage im Unterhaus zu. Der Premier will die Abgeordneten am Samstag über den Brexit-Deal abstimmen lassen.

Wie geht es nun also weiter?

Entscheidend wird nun, was in London passiert. Wird Johnson über den Deal am Samstag abstimmen lassen?

Klar ist eines: Es bleibt verdammt wenig Zeit, damit ein Austrittsabkommen das Unterhaus passieren und überhaupt in britischen Recht übergehen kann.

Johnson betonte am Donnerstag, die EU um keinen Brexit-Aufschub bitten zu wollen. Der EU-Austritt ist für den 31. Oktober vorgesehen. Wird ein Austrittsabkommen bis dahin nicht verabschiedet und wird bis dahin keine Verlängerung der Frist beantragt, wäre Großbritannien raus aus der EU. Ohne irgendwelche Regelungen mit der EU.

Gegen diesen Fall, den sogenannten No-Deal-Brexit, hat das Unterhaus ein Gesetz verabschiedetet. Sollte Johnsons Deal im Unterhaus durchfallen, der Premier aber trotzdem den EU-Austritt für den 31. Oktober anstreben, droht ihm ein handfester Streit mit den Abgeordneten im Unterhaus.

Die nächsten Tage werden turbulent, so viel ist sicher. Am Ende könnten nach dem Wochenende Neuwahlen oder ein zweites Brexit-Referendum folgen.

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