Der Rapper Kollegah ist Beef gewohnt. Meistens aber mit anderen Musikern. Doch nun will ein Online-Unternehmen Schadenersatz von dem Rapper. Der Vorwurf des Unternehmenens aus Dresden: Der Musik-Star soll auf seinen Social-Media-Kanälen nicht wie vereinbart geworben haben. Kollegah sieht das anders.
Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen aber eingestellt. Im Januar 2018 habe er ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe. Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.
Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen. Nach Angaben des Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden.
(pb/dpa)