Kollegah bei einem Festival-Auftritt im Jahr 2017.Bild: imago/Future Image
Leben
Der Rapper Kollegah ist Beef gewohnt. Meistens aber mit anderen Musikern. Doch nun will ein Online-Unternehmen Schadenersatz von dem Rapper. Der Vorwurf des Unternehmenens aus Dresden: Der
Musik-Star soll auf seinen Social-Media-Kanälen nicht wie vereinbart
geworben haben. Kollegah sieht das anders.
- Die Firma will von dem Rapper 250.000 Euro Schadenersatz. Das Düsseldorfer Landgericht will den Streit am kommenden Mittwoch verhandeln.
- Das Unternehmen habe mit Kollegah alias Felix Blume einen Lizenzvertrag abgeschlossen und Produkte für dessen Marke "Deus Maximus" vertrieben, argumentiert die Klägerin. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte beworben.
Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen
Social-Media-Kanälen aber eingestellt. Im Januar 2018 habe er ein
anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft
habe. Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware
sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten
vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.
Kollegah und seine Anwälte bestreiten dies. Die Zusammenarbeit sei
einvernehmlich beendet worden. Eine entsprechende Kündigungsfrist sei
nicht vereinbart worden. Außerdem sei Kollegah selbst gar nicht
Vertragspartner, sondern eines seiner Unternehmen. Nach Angaben des
Gerichts sind einige der Vereinbarungen mündlich getroffen worden.
(pb/dpa)
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