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Einreisesperre für Mutationsgebiete schon ab Samstag – 5 Länder betroffen

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Die Bundesregierung hat unter anderem Tschechien als Corona- Hochrisikogebiet eingestuft. Deshalb ist die Einreise von Tschechien nach Sachsen nur noch mit Vorlage eines negativen Corona- Tests möglich.Bild: imago images / Harry Haertel
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Einreisesperre für Corona-Mutationsgebiete gilt Samstag

29.01.2021, 13:5129.01.2021, 17:27
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Für Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet haben, gilt in Deutschland ab Samstag eine weitreichende Einreisesperre. Das Kabinett beschloss am Freitag ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen bis zum 17. Februar, das aber zahlreiche Ausnahmen unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr vorsieht, wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage bestätigte.

Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien betroffen

Betroffen sind zunächst Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien, ab Sonntag auch die kleinen afrikanischen Staaten Lesotho und Estwani. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Einreisesperre bereits am Donnerstag angekündigt. Sie betrifft vor allem die Fluggesellschaften. Alleine Lufthansa bietet derzeit 55 Hin- und Rückflüge pro Woche in die betroffenen Länder an. Wegen der zahlreichen Ausnahmeregeln dürften aber nicht alle gestrichen werden.

Neben den genannten Ausnahmen gibt es noch weitere. Die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, der Organtransport und die Beförderung "aus dringenden humanitären Gründen" sind weiter erlaubt. Auch Transitpassagiere dürfen weiter in Deutschland landen, und Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen dürfen ebenfalls einreisen.

Einreise bereits seit längerem erschwert

Die Bundesregierung hatte die Einreise nach Deutschland bereits in den letzten Wochen und Monaten Schritt für Schritt erschwert. Rund 160 der knapp 200 Länder weltweit sind inzwischen in eine von drei Corona-Risikokategorien eingestuft. Für die niedrigste gilt eine Testpflicht spätestens 48 Stunden nach Einreise und eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich nach fünf Tagen durch einen zweiten negativen Test befreien kann.

Für inzwischen rund 40 Länder in den beiden höheren Kategorien - darunter die Mutationsgebiete - wurden die Regeln bereits in der vergangenen Woche verschärft. Bei der Einreise aus diesen Ländern muss man nun schon bei Einreise einen negativen Test vorlegen, was an der deutsch-tschechischen Grenze zu Schlangen und Staus geführt hat.

Kein gemeinsames EU-Vorgehen

Die Bundesregierung verfügte die Einreisesperre im Alleingang unabhängig von den EU-Partnern. Hintergrund ist, dass man sich unter den 27 EU-Staaten nicht auf ein einheitliches Vorgehen bei den Mutationsgebieten verständigen konnte. Vor der Kabinettsentscheidung verständigten sich die Botschafter am Freitag lediglich auf Empfehlungen für verschärfte Regeln beim Reisen innerhalb der Europäischen Union - hinter den deutschen Vorstellungen blieben sie damit zurück.

(om/dpa)

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