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Das ändert sich im September: 9-Euro-Ticket ist weg, andere Entlastungen kommen

Das Neun-Euro-Ticket gehört bald der Vergangenheit an. Allerdings nicht überall.
Das Neun-Euro-Ticket gehört bald der Vergangenheit an. Allerdings nicht überall. Bild: IMAGO / brennweiteffm
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Tankrabatt und 9-Euro-Ticket gehen, andere Entlastungen kommen: Das ändert sich im September

29.08.2022, 18:41
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Das Leben für Menschen in Deutschland wird immer teurer. Einige Entlastungsmaßnahmen – wie etwa das Neun-Euro-Ticket und der Tankrabatt – enden zum Monatswechsel. Dafür kommen neue Entlastungen. Die Energiepreispauschale und das E-Rezept sollen für Bürger:innen finanzielle Erleichterung bringen.

Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket

Die beiden Entlastungsmaßnahmen galten seit Juni und waren von vornherein auf drei Monate befristet. Ab September dürfte also der Preis für Diesel und Benzin an der Zapfsäule wieder steigen – denn dann fällt die Steuerentlastung bei Kraftstoffen weg. Einer Studie des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge hatten die Mineralölkonzerne den Rabatt im Wesentlichen an die Autofahrerinnen und Autofahrer weitergegeben.

Neun-Euro-Ticket bekommt möglicherweise eine Nachfolgeregelung

Das Neun-Euro-Ticket ermöglichte es allen Bürger:innen, für monatlich neun Euro bundesweit den Nahverkehr zu nutzen. Auch dieses Angebot endet am Mittwoch. Derzeit wird intensiv über eine finanzierbare Nachfolgeregelung diskutiert. Berlin soll eine Nachfolgeregelung für das Neun-Euro-Ticket ab Oktober bekommen. Darauf haben sich am Freitag die Koalitionsspitzen von SPD, Grüne und Linke verständigt.

Tram Pankow von Berlin 12.02.22 Berlin, Tram faehrt aus Haltestelle Rathaus Pankow in der Breitestrasse bei wolkigem Wetter im Winter. Berlin Berlin Deutschland Rathaus Pankow *** Streetcar Pankow fro ...
In Berlin soll das Neun-Euro-Ticket auf regionaler Ebene bis Ende des Jahres verlängert werden – die Verhandlungen laufen. Bild: IMAGO/Andreas Gora

Energiepauschale soll Erwärbstätige entlasten

Ab September greift als Entlastung dafür die von der Bundesregierung beschlossene Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Sie steht allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu, unter anderem auch Minijobbenden und Werkstudierenden, und soll mit dem Septembergehalt ausgezahlt werden. Die Menschen sollen damit von hohen Energiekosten entlastet werden.

Abzüge zwischen null und gut 142 Euro möglich

Da die Pauschale steuerpflichtig ist, handelt es sich bei den 300 Euro nur um den Bruttowert, die tatsächliche Entlastung kann abhängig von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen geringer sein. Das Finanzamt setzt die Pauschale jeweils im Rahmen der Prüfung der Einkommensteuererklärung fest. Laut Bundesfinanzministerium sind Abzüge zwischen null und gut 142 Euro möglich.

Energiesparverordnung zum Umgang mit Energiekrise

Ab September gelten in Deutschland außerdem mehrere Maßnahmen zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordnung soll bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme senken. Sie gilt zunächst für ein halbes Jahr. Einzelhandelsgeschäfte müssen etwa ihre Türen geschlossen halten, ab 22 Uhr darf keine Leuchtreklame mehr geschaltet werden. Auch Denkmäler und andere Bauwerke dürfen nachts nicht mehr angestrahlt werden.

Keine überflüssige Wärme mehr

In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude wird die Temperatur abgesenkt, was aber nicht für Krankenhäuser, Kitas, Schulen oder ähnliche Einrichtungen gilt.

ARCHIV - 09.03.2022, Hamburg: ILLUSTRATION - Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat. Die Heizkosten f�r Berliner Mieter werden aus Sicht der Wohnungswirtschaft in diesem Jahr voraussichtlich um m ...
In öffentlichen Einrichtungen gibt es Temperatur-Einschränkungen. Bild: dpa / Marcus Brandt

Auch im privaten Bereich wirkt sich die Verordnung aus. So dürfen Schwimmbecken oder Gartenpools nicht mehr beheizt werden. Mieter:innen werden außerdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten. Einige Mietverträge enthalten entsprechende Bestimmungen.

Rezepte gibt es bald elektronisch am Smartphone

Zum 1. September müssen Apotheken bundesweit E-Rezepte, also einen digitalen Rezeptcode, entgegennehmen und verarbeiten können. Dies ist ein erster flächendeckender Schritt für die Einführung. In Arztpraxen passiert dies stufenweise, los geht es zunächst in Schleswig-Holstein und der Region Westfalen-Lippe. Praxen in anderen Gegenden müssen die elektronischen Rezepte zunächst noch nicht ausstellen können. Das soll dann nach und nach kommen, wenn die dreimonatige Pilotphase erfolgreich war, und bis Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.

Rezepte am Smarthone: Diese Neuerung gibt es ab 1. September.
Rezepte am Smarthone: Diese Neuerung gibt es ab 1. September.Bild: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Eine App soll Abhilfe schaffen

Wer das E-Rezept einlösen möchte, benötigt eine Smartphone-App. Die offizielle App stammt von der gematik GmbH, die der Gesetzgeber mit der Umsetzung beauftragt hat. Wer kein Smartphone hat, bekommt das E-Rezept in der Praxis ausgedruckt und kann es ebenfalls in der Apotheke einlösen.

Tariftreuregelung in der Pflege

Anfang September greift außerdem die Tariftreueregelung in Pflegeeinrichtungen. Dann werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung entlohnen. Pflegekräfte, die bislang nicht nach Tarif bezahlt wurden, bekommen also mehr Geld. Die Preise für Leistungen in Pflegeeinrichtungen werden folglich steigen.

(ast/mit Material von dpa/afp)

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