Nachdem am 3. Oktober ein letztes Mal in den Zelten geschunkelt wurde, kehrt in München wieder der Alltag ein. Die Theresienwiese ist leer und die Sauf-Touris sind wieder abgereist, doch Bier ist scheinbar auch im Rest des Jahres Thema in der bayrischen Landeshauptstadt.
In einem Prozess, der münchnerischer kaum sein könnte, wird nun über einen Etiketten-Streit entschieden. Das beklagte Unternehmen verkauft – wie sollte es sonst sein – Bier. Auf den Tisch kommen jetzt einige Grundsatzfragen zur Braukunst. Ganz prominent: Was macht ein Bräu eigentlich aus?
Das Münchner Unternehmen "WunderDrinks" vermarktet unter dem eingängigen Namen "Wunderbraeu" Bier. Im Sortiment finden sich die bayrischen Klassiker, Helles, naturtrübes Radler oder Weizen, aber auch Pils und alkoholfreie Variationen. Die Wettbewerbszentrale bezweifelt jedoch, ob das Unternehmen seine Marke wirklich "Bräu" nennen darf. Jetzt muss das Münchner Landgericht entscheiden.
Grund für die Klage: "WunderDrinks" brauen ihr Bier gar nicht selbst. Dafür beauftragen sie offenbar eine externe Brauerei. Die Wettbewerbszentrale hält deshalb den Namen "Bräu" für verwirrend. Durch ihn entstünde der Eindruck, das Bier würde in einem eigenen Braubetrieb hergestellt. Vor Gericht hat die Zentrale in diesem Punkt aber wohl eher schlechte Aussichten.
Die Wettbewerbszentrale hat jedoch auch noch mit anderen Angaben vom "Wunder"-Etikett ein ernsthaftes Problem. Dort stehe eine Münchner Adresse. Aus der Hopfenstraße soll das Bier kommen. Die ist nur einen Katzensprung von der Augustiner-Brauerei entfernt. Die stellt ihr Bier tatsächlich in München her – also nicht nur dem Namen nach eine gute Adresse.
In der Hopfenstraße selbst würde man jedoch nur einen Briefkasten finden, bemängelt die Wettbewerbszentrale. Die Adressangabe auf den Flaschen würde suggerieren, ihr Inhalt stamme aus München. Dem ist jedoch nicht so. "WunderDrinks" braut nämlich nicht nur nicht selbst. Die betraute Brauerei steht auch gar nicht in München. Immerhin scheint es sich bei den "Wunderbraeu"-Bieren um bayrische Erzeugnisse zu handeln. Das Helle oder Weizen würden unter anderem im Chiemgau gebraut.
Hier könnte das Gericht wohl etwas ungnädiger sein. Problematisch: Auf den Flaschen steht nur der Markenname "Wunderbraeu" – vom Unternehmen, "WunderDrinks", ist keine Spur.
Neben Bezeichnung und Adresse gibt es noch einen dritten Aspekt, der nun vor Gericht besprochen wird. Das Bier sei nämlich "CO2-positiv". Was genau das bedeutet, wird dann aber nicht weiter erläutert. Das Gericht hält den Ausdruck wohl ebenfalls für erklärungsbedürftig.
Wie es mit dem Bier weitergehen soll, wird am 8. Dezember mitgeteilt. Bei dem Streit kann einem aber schon vor dem Biergenuss der Schädel brummen.