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Corona und Arbeit: Was ist im Homeoffice erlaubt?

Teen girl doing homework on her laptop
Homeoffice kann schnell zu Überstunden verführen – oder zum Faulenzen. Bild: Getty Images
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Corona und Arbeit: Was ist im Homeoffice erlaubt?

18.03.2020, 08:2918.03.2020, 10:03
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Nun ist es passiert: Aufgrund der Infektionsgefahr durch das Coronavirus haben einige Unternehmen ihre Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt. So mancher mag bereits unter den heimeligen Bedingungen gearbeitet haben, doch für viele ist das wahrscheinlich Neuland.

Das führt natürlich zu einigen arbeitsrechtlichen Fragen, etwa ob der Chef unangekündigt vorbeischauen darf oder wie es um die freie Zeiteinteilung bestellt ist. Um diese Fragen und viele weitere zu klären, haben wir mit der Rechtsanwältin Kaja Keller gesprochen. Sie kümmert sich bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte um alle Fragen rund ums Arbeitsrecht.

6 Rechtsfragen zum Homeoffice

Bin ich im Homeoffice zeitlich gebunden?

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch im Homeoffice die maximale Arbeits- und minimale Pausenzeit. Das Gesetz besagt, dass du maximal 48 Stunden pro Wochen arbeiten darfst und nach sechs Stunden mindestens eine halbe Pause machen musst. Dabei ist es egal, ob du an deinem Schreibtisch zu Hause oder im Büro sitzt.

Viele Unternehmen legen zudem eine betriebliche Kernarbeitszeit fest. In dieser solltest du für Kunden, Arbeitskollegen oder den Chef erreichbar sein. "Doch nicht darüber hinaus. Die Zeiten werden in der Regel mit dem Arbeitgeber vereinbart und im Vertrag festgehalten", sagt Keller. Man könne aber im Homeoffice individuell eine flexiblere Lösung mit seinem Arbeitgeber erarbeiten.

Natürlich ist da die Frage, inwieweit der Arbeitgeber kontrollieren kann, ob du dich an die ausgemachten Zeiten hältst. Gut möglich, dass man beispielsweise zwischendurch Wäsche aufhängt, was mit der eigentlichen Arbeit wohl wenig gemein hat. Entsprechend herrscht Vertrauensbasis.

Darf ich entscheiden, ob ich im Homeoffice arbeite?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Viele Arbeitnehmer haben vertraglich festgelegt, dass sie nach Rücksprache im Homeoffice arbeiten dürfen. In einigen Verträgen gibt es sogar Vereinbarungen über eine feste Anzahl an Homeoffice-Tagen, die dem Arbeitnehmer pro Woche oder Monat zustehen. Andere haben überhaupt keine Homeoffice-Regelung.

Grundsätzlich ist es so, dass aus dem Arbeitsverhältnis eine Fürsorgepflicht erwächst. Das bedeutet, man muss aufeinander aufpassen. "Kommt es in einem Büro zu einem Verdachts- oder einem bestätigten Corona-Fall, sollte der Arbeitgeber nicht nur diesem fürsorglich gegenüber sein, sondern auch dem restlichen Team." Sofern nicht bereits behördlich angeordnet, sollte sich der Arbeitgeber in dem Fall für eine Homeoffice-Regelung entscheiden.

Muss mir mein Arbeitgeber nötiges Arbeitsmaterial zur Verfügung stellen?

Hier kommt es ganz darauf an. Natürlich ist es nötig, dass Arbeitnehmer einen Laptop mit allen benötigten Programmen zur Verfügung haben. Ähnliches gilt für den Zugriff auf das Firmennetzwerk via VPN, wenn nötig. Über weitere Materialien und Geräte entscheidet die individuelle Arbeitssituation.

Für die meisten mag ein kleiner Laptopbildschirm zum Arbeiten reichen. Andere sind wiederum auf mehrere angewiesen, um viele Dinge gleichzeitig im Überblick zu behalten. "Allerdings besteht hier nicht wirklich ein Anspruch. Im Zweifel sollten Sonderwünsche mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden."

Kann mein Chef mich zum Homeoffice zwingen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, also das Recht, Anweisungen zu erteilen. In den meisten Arbeitsverträgen ist die Möglichkeit enthalten, einen Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken. Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitgeber ein Problem. Denn das Zuhause ist ein geschützter Raum. Da herrscht das Grundrecht.

Die Lage rund ums Coronavirus fordert allerdings von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Flexibilität. "Schließlich geht es nicht mehr darum, sich durchzusetzen, sondern zu schützen", sagt Keller.

Darf der Chef den Heimarbeitsplatz besichtigen?

Ja, aber es gibt gewisse Regeln:

"Der Arbeitgeber muss sich vor einem Besuch ankündigen. Spontan vorbeischauen darf er nicht. Außerdem darf er nur den Arbeitsplatz besichtigen."
Kaja Keller

Sollte euer Chef also auf einen Wohnungsrundgang bestehen, könnt ihr das verneinen. Generell dient der Besuch dazu, zu prüfen, ob die Anforderungen für den Datenschutz und die Arbeitssicherheit gewährleistet sind, also dass Außenstehende keine Betriebsgeheimnisse sehen können und ein sicheres Arbeiten im Homeoffice möglich ist, ergänzt Keller.

Bin ich unfallversichert?

Stell dir vor, du unterbrichst kurz deine Arbeit, um auf Toilette zu gehen. Auf dem Weg stolperst du über ein Kabel und verletzt dich. "Im Büro ist der Weg zur Toilette oder in die Küche versichert", sagt Keller. Das gelte allerdings nicht zwangsläufig fürs Heimbüro.

"Der Arbeitgeber kann schließlich nicht die Risiken in unserer Wohnung beeinflussen."

Allerdings gelte das nicht immer. "Es kommt auf den Einzelfall an", sagt Keller. Beim Ausüben der beruflichen Tätigkeit ist das deutlich klarer. Kommt es da zu einem Unfall, können wir diesen rechtlich geltend machen. Wenn uns also der Laptop um die Ohren fliegt, können wir zumindest sicher sein, dass wir versicherungstechnisch geschützt sind.

Meist reicht ein Blick in den Vertrag

Viele Fragen werden bereits im Arbeitsvertrag beantwortet. Solltest du dennoch den Überblick verlieren, kannst du dich mit deinem Chef oder deinem Betriebsrat absprechen. Letzteres wäre in manchen Situationen vielleicht sogar besser.

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