Die Rapperin Schwesta Ewa darf ihr Kind nicht ins Gefängnis mitnehmen. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung muss die 35-Jährige in den nächsten zehn Tagen ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Willich bei Düsseldorf antreten.
Gegenüber der "Bild" beklagt Schwesta Ewa, dass sie ihr Kind nicht in eine sogenannte Mutter-Kind-Einrichtung einer JVA mitnehmen könne: "Ich kann es nicht glauben. Ich bin seit Januar Mutter." In Willich gibt es eine solche Einrichtung nicht, die einzige JVA mit einer Mutter-Kind-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen (das Bundesland, das für Ewa zuständig ist) hatte eine Aufnahme der Rapperin zuvor abgelehnt.
Die Begründung dieser JVA: "Nach unserer Einschätzung ist sie von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit und daher noch nicht für den offenen Vollzug geeignet. Wir empfehlen daher, dass sie sich zunächst im geschlossenen Vollzug bewähren soll." ("Frankfurter Allgemeine Zeitung")
In NRW dürfen Mütter mit ihren Kindern nur im offenen Vollzug gemeinsam untergebracht werden.
Gegenüber der "Bild" klagte die Rapperin, die auf mehreren von ihr organisierten "Prostitutionsreisen" auf von ihr angestellte Frauen eingeschlagen hat: "Was mache ich denn nun? Ich habe mich seit meiner Verurteilung immer vorbildlich verhalten."
Wie lange die Künstlerin von ihrem Kind aufgrund der Verurteilung getrennt sein wird, liegt in der Hand der Behörden.
(pb)