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Schweiz-Urlaub: Wer diese Verkehrsregeln missachtet, riskiert Strafen

Aerial view of Maloja Pass in autumn, Graubunden Canton, Switzerland.
Gerade noch die Kurve gekriegt: Diese Regeln sollten Autofahrer:innen schon vor dem Urlaub kennen.Bild: Getty Images / Bim
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Autofahren in der Schweiz: Diese Regeln solltest du kennen

Urlaub in der Schweiz kann richtig teuer werden – vor allem dann, wenn Autofahrer:innen die Regeln nicht kennen und vermeidbare Strafen zahlen müssen. Hier erfährst du, was du wissen musst.
11.06.2025, 19:0211.06.2025, 19:02
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Ein Urlaub in der Schweiz ist für Deutsche auch ohne eine komplizierte Anfahrt möglich: Mit dem Auto gelingt der Weg ins Nachbarland im besten Fall reibungslos. Um vor Ort keine Fehler zu begehen und hohe Strafen zu riskieren, sollten sich Autofahrer:innen am besten vorher informieren, welche Gesetze auf den Straßen gelten. Watson hat die wichtigsten für dich zusammengefasst.

Tempolimit

Sobald du über die Grenze fährst, heißt es: runter vom Gaspedal! Denn in der Schweiz gilt überall ein Tempolimit. So sehen die Höchstgeschwindigkeiten an den jeweiligen Orten aus:

  • Innerorts sind maximal 50 km/h erlaubt.
  • Außerorts sind maximal 80 km/h erlaubt.
  • Auf Schnellstraßen darfst du nicht schneller als 100 km/h fahren.
  • Auf der Autobahn liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h.

Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind in der Schweiz teilweise wesentlich höher als in Deutschland: Nach Einberechnung des sogenannten Sicherheitsabzugs kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 bis 5 km/h innerorts 40 CHF (42,78 Euro), bei 6 bis 10 km/h sind es schon 120 CHF (128,33 Euro).

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h (innerorts) kommt es zur Anzeige. Anschließend sind mindestens 400 CHF (427,77 Euro) fällig.

Radarwarner sind verboten

Geschwindigkeitsüberschreitungen können oft nur von Radarfallen gemessen und nachgewiesen werden. Also wäre es doch die sinnvollste Taktik, vor der Fahrt zu überprüfen, wo sie stehen, oder?

Das ist in der Schweiz auch untersagt. Geräte und Apps, die vor Blitzern warnen, dürfen nicht im Auto mitgeführt werden. Das gilt beispielsweise auch für Navigationsgeräte, die über Radarfallen informieren. Hier sind die Gesetze besonders streng, denn nicht nur die Verwendung dieser Geräte ist verboten, sondern auch die Einfuhr oder das Mitführen im Fahrzeug.

Das Radio hilft hier übrigens auch nicht weiter, denn anders als in Deutschland dürfen Blitzer nicht angesagt werden.

Wer eine Radarfalle findet, darf lediglich die Möglichkeit nutzen, die Information mit einem kleinen Bekanntenkreis zu teilen. Diese wenigen Personen dürfen das Wissen ebenfalls nur mit wenigen anderen Personen teilen. Jede andere Form der Weitergabe, auch online, ist illegal.

Somit besteht die einzige Möglichkeit, den Radarfallen zu entkommen, darin, die Geschwindigkeitsgrenze nicht zu überschreiten. Wer trotzdem ein Warnsystem nutzt, muss ordentlich zahlen: Geldstrafen in Höhe von 200 Euro sind normal, das beschlagnahmte Gerät darf abgenommen und vernichtet werden und in einigen Fällen sind sogar Haftstrafen möglich.

Das Licht bleibt an

Wer in der Schweiz mit dem Auto fährt, muss das Licht einschalten – auch bei strahlendem Sonnenschein und optimalen Bedingungen!

Hierfür soll das Tagfahrlicht verwendet werden. Es ist gut sichtbar und blendet nicht. Wer am eigenen Fahrzeug kein Tagfahrlicht hat, soll das Abblendlicht verwenden. Bei schlechtem Wetter, in der Dämmerung, auf schlecht beleuchteten Abschnitten und in Tunneln muss zwingend das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Parkgebühren

Wer die Fahrt hinter sich gebracht hat und in der Schweiz parken möchte, sollte einen genauen Blick auf den Boden werfen: Der verrät, ob Parkgebühren fällig sind und ob Autofahrer:innen ihr Fahrzeug hier überhaupt abstellen dürfen.

Besonders begehrt sind die blauen Zonen: Hier ist das Parken unter bestimmten Bedingungen kostenlos. Fahrer:innen dürfen ihren Wagen hier montags bis samstags zwischen 8 und 18 Uhr in der Regel eine Stunde lang kostenlos abstellen, solange sie die Dauer mit einer Parkscheibe nachweisen können. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens kostenlos möglich.

In weißen Zonen ist das Abstellen des Fahrzeugs grundsätzlich kostenpflichtig, in der Regel steht ein Parkscheinautomat in unmittelbarer Nähe.

Gelbe Zonen sind Privat-, Kund:innen- oder Firmenparkplätze und dürfen von Besucher:innen nicht genutzt werden.

Vignette und Maut

Auf der Autobahn braucht jeder Pkw bis 3,5 t eine Jahresvignette, das gilt auch für Anhänger. Es können Klebevignetten oder E-Vignetten genutzt werden.

Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern ausschließlich Jahresvignetten. Sie kosten 40 CHF (42,80 Euro). Wer ohne Vignette fährt, muss ordentlich draufzahlen: Hier sind 200 CHF (214,01 Euro) fällig und die Vignette muss zusätzlich nachgekauft werden.

Grundsätzlich sind die Kosten für Verkehrsdelikte in der Schweiz oft höher als in Deutschland. Raser:innen werden oft besonders hoch bestraft: Neben hohen Geldstrafen und dem Einzug des Führerscheins kann der Wagen beschlagnahmt und verschrottet werden. Auch Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren sind möglich.

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Julian Reichelt ist die Ausnahme. Die allermeisten Menschen nutzen ihr Büro, um dort der Arbeit nachzugehen, sich über streikende Drucker zu echauffieren und mehr Zeit am Wasserspender zu verbringen, als Carsten Linnemann lieb wäre. Reichelt aber, ehemaliger "Bild"-Chefredakteur, hatte ein Feldbett in seinem Büro stehen. "Nirgendwo sonst schläft man so gut", sagte er einmal.

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