
Trotz langem Lockdown: Auch 2021 sollen Abschlussprüfungen stattfinden.Bild: dpa / Daniel Bockwoldt
Leben
Die Abschlussprüfungen an Schulen und
Berufsschulen sollen nach derzeitigen Plänen der Kultusminister der
Länder auch in diesem Corona-Schuljahr wie geplant stattfinden. Zudem
sollen alle Abschlüsse in den Ländern gegenseitig anerkannt und als
gleichwertig mit denen anderer Jahrgänge eingestuft werden. Darauf
haben sich die Ministerinnen und Minister am Donnerstag in einer
Schaltkonferenz verständigt. Auch beim Thema "Sitzenbleiben" gibt es
eine gemeinsame Empfehlung.
"Die Kultusministerkonferenz bekräftigt, dass die Abiturprüfungen
auch im Jahr 2021 stattfinden", heißt es in dem gemeinsamen
Beschluss. Dafür solle auch der gemeinsame Abituraufgabenpool genutzt
werden, "wenn dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen". Die Länder
sagen außerdem zu, sicherzustellen, dass die Abschlüsse im
Sekundarbereich eins, also beispielsweise Haupt- und
Realschulabschlüsse, erlangt werden können. Einschränkend heißt es
hier: "in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen" und "unter Wahrung
der regulären Standards und Beachtung der landeseigenen Regelungen".
Zu Berufsabschlüssen heißt es: "An Berufsschulen sind Prüfungen
durchzuführen, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt."
Das Ziel: "Keine Nachteile für weitere Bildungsbiografie"
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und
brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) sagte zu den
getroffenen Verabredungen: "Unser heutiger Beschluss ist von dem
Leitgedanken getragen, dass Schülerinnen und Schülern in diesem von
der Pandemie geprägten Schuljahr keine Nachteile für ihre weitere
Bildungsbiografie entstehen dürfen."
Insgesamt sind sich die Minister einig, dass Prüfungen auch in
geschlossenen Schulen stattfinden können, "sofern es keine
entgegenstehenden Landesregelungen gibt". Auch im vergangenen
Frühjahr fanden bei geschlossenen Schulen Prüfungen statt. Mündliche
Prüfungen sollen im Ausnahmefall diesmal auch über Video möglich
sein.
Freiwilliges Wiederholen ohne Nachteile
Aufgegriffen wird in dem KMK-Beschluss auch die Debatte über das
"Sitzenbleiben". Der Deutsche Lehrerverband hatte mehrfach gefordert,
lernschwachen Schülern eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres
anzubieten, ohne das als "Sitzenbleiben" zu werten. In der
KMK-Vereinbarung heißt es nun, dass die Länder Schülern die
Möglichkeit eröffnen könnten, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass
dies auf die Verweildauer angerechnet werde - "insbesondere in der
gymnasialen Oberstufe".
Das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres ist auch heute
schon möglich. Mancherorts wird es allerdings als "Sitzenbleiben"
gewertet. Das bedeutet, dass ein Schüler unter Umständen die Schule
verlassen muss, wenn er freiwillig wiederholt und seine Leistungen am
Ende des Wiederholungsjahres nicht für eine Versetzung reichen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Verabredung der
Kultusminister um einen rechtlich nicht bindenden gemeinsamen Rahmen.
Die Bundesländer sind für Schulpolitik selbst verantwortlich und
entscheiden am Ende selbstständig, wie genau sie in der Pandemie
weiter vorgehen.
Spielräume bei Prüfungsterminen oder Klassenarbeiten
Um die Bildungsrückstände halbwegs aufzufangen, die durch die
aktuelle Situation entstehen, erwähnen die Kultusminister zudem
verschiedene Maßnahmen, die zum Teil in ihren Ländern auch schon
umgesetzt werden. Dazu gehören die Verschiebung von Prüfungsterminen
oder weniger Klassenarbeiten und Klausuren, um Lernzeit zu gewinnen
und mehr Eigenständigkeit der Schulen bei der Auswahl von
Prüfungsaufgaben.
Von Bildungsgewerkschaften wurde die Vereinbarung begrüßt. Die
Regelungen zu den Abschlussprüfungen seien überfällig gewesen, sagte
der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann.
Sie sei zufrieden, dass der Druck, den man bei dem Thema gemacht
habe, nun bei der KMK zu dieser Vereinbarung geführt habe, sagte die
Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe,
der Deutschen Presse-Agentur.
Tepe begrüßte, dass Spielräume etwa bei Prüfungsterminen oder
Klassenarbeiten eingeräumt würden, betonte aber auch, dass die
Vereinbarung keine endgültige Sicherheit geben könne: "Es kann sein,
dass weiter nachgesteuert werden muss, wenn die Infektionszahlen
durch die befürchtete Virusmutation wieder stark ansteigen. Wir
fahren weiter nur auf Sicht." Die GEW-Chefin forderte, dass besonders
Fördermöglichkeiten für benachteilgte Schüler in den Blick genommen
werden müssten.
(hau/dpa)
Die Situation an deutschen Krankenhäusern ist weiterhin angespannt. Zwar hat die Bundesregierung eine Reform auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Doch damit sind leider noch nicht alle Probleme des deutschen Gesundheitssystems, wie etwa das ungeordnete Kliniksterben oder der Fachkräftemangel gelöst.