Durch die Inflation müssen Verbraucher:innen – aber auch Lebensmittelhändler tiefer in die Tasche greifen. Auch der Getränkehersteller Coca-Cola zog bei den Preisen für seine Softgetränke an, informierte über eine vorzeitige Preiserhöhung. Edeka wollte das so nicht hinnehmen. Daraufhin drohte Coca-Cola mit einem Lieferstopp und zog diesen zum 1. September durch.
Der Streit zwischen Coca-Cola und dem Lebensmittelhändler wird nicht mehr innerhalb der beiden Konzerne gelöst, sondern vor Gericht. Dort stellt sich die alles entscheidende Frage: Darf Coca-Cola die Lieferung an Edeka einstellen? Am 29. September urteilte das Landgericht Hamburg: Sie dürfen. Edeka geht jetzt mit Rechtsmitteln gegen dieses Urteil vor.
Zunächst wehrte sich Edeka gegen den Lieferstopp mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Anfang September kamen sie damit auch durch. Das Gericht hatte den Lieferstopp seitens Coca-Cola untersagt, denn mit einem Lieferstopp würde der Getränkekonzern eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen. Ende September war das Landgericht Hamburg dann jedoch anderer Meinung.
Edeka habe den Vorwurf eines "Preishöhenmissbrauchs" nicht ausreichend glaubhaft gemacht. Unter anderem der vorgelegte Vergleich mit den prozentualen Preiserhöhungen eines Coca-Cola-Wettbewerbers sowie der Vergleich der Preisentwicklung bei Bier und Biermixgetränken reichten der zuständigen Kammer im Gericht nicht aus.
Die Folge: Edeka hat keinen Anspruch auf Weiterbelieferung durch Coca-Cola.
Gegen das Urteil des LG Hamburg hat Edeka Berufung eingelegt. Auf Anfrage der "Lebensmittel Zeitung" haben beide Konzerne die Berufung bestätigt. Edeka will offenbar eine Grundsatzentscheidung anstreben, also eine grundlegende Entscheidung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein marktbeherrschendes Unternehmen wie Coca-Cola die Belieferung eines Händlers verweigern kann.
Das "laufende Verfahren" wollte Edeka auf Anfrage der "LZ" nicht weiter kommentieren. Eine Sprecherin der Coca-Cola Europacific Partners (OCEP) kommentierte gegenüber der Zeitung:
Eine anderslautende Entscheidung höherer juristischer Instanz würden sie nicht erwarten. Nach dem Landgericht muss in der Berufung nun die nächsthöhere Instanz, in diesem Fall das Oberlandesgericht Hamburg, entscheiden. Wann das passiert, steht terminlich noch nicht fest.