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FTI ist insolvent: Das müssen Reisende für ihren Urlaub jetzt wissen

Unternehmenszentrale von FTI Touristik und dem Spartensender sonnenklar TV in M
Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik ist pleite.Bild: imago images / Ralph Peters
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FTI-Pleite: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt wissen

03.06.2024, 16:41
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Diese Ankündigung dürfte viele schockiert haben: Der drittgrößte Reiseveranstalter Europas, FTI Touristik, ist pleite. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, meldet es Insolvenz an. Das ganze Wochenende über habe die Geschäftsführung in Berlin mit Vertreter:innen des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums über eine Bürgschaft verhandelt. So sollte eine Finanzierungslücke im hohen zweistelligen Millionenbereich gedeckt werden, um über den Sommer zu kommen. Mit negativem Ausgang: Der Bund hat dies nach langen Gesprächen abgelehnt.

Die Insolvenz des Unternehmens betrifft zahlreiche Menschen, die bereits eine Reise oder eine andere Dienstleistung über FTI gebucht haben. Denn die plötzliche Pleite bringt viel Unsicherheit. Grundsätzlich gilt: Reisen können ab Dienstag nicht mehr oder nur teilweise angetreten werden. Ob Kund:innen ihr Geld zurückerhalten, ist in einigen Fällen offenbar unklar.

Jetzt ist der 2021 gestartete Deutsche Reisesicherungsfonds am Zug: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, könnte wohl mehr Glück haben. Was die Insolvenz für den Urlaub der Betroffenen bedeutet und welche Möglichkeiten sie nun haben, gibt es hier im Überblick.

Urlaub bereits gebucht: Was muss ich nun tun?

Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur werden noch nicht begonnene Reisen wohl schon ab Dienstag, 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur noch teilweise durchgeführt. Aber bekommen Kund:innen zumindest ihr Geld zurück? Bei Pauschalreisen haben diese in der Regel Glück, denn Reiseveranstalter sind in der EU dazu verpflichtet, die Reise mit einem Sicherungsschein abzusichern. Dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer laut "Chip.de" erklärt.

ARCHIV - 31.01.2023, Bayern, M�nchen: Das Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) steht an der Firmenzentrale vor einem Reiseb�ro. (zu dpa: �Reisekonzern FTI meldet Insolvenz an - K�nftige Reisen a ...
Wer seine Reise über FTI bereits gebucht hat, muss nun den Sicherungsschein heraussuchen.Bild: dpa / Sven Hoppe

Die Absicherung des Pauschalurlaubs: Der Reisesicherungsschein ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden oder gesondert beigefügt bei den Reiseunterlagen, erklärt die Rechtsanwaltskammer. Dort sind die Kontaktdaten des "Absicherers" angegeben, gegenüber dem Reisende im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ihre Ansprüche geltend machen können.

FTI-Insolvenz: Welche Anbieter und Marken sind betroffen?

Wer eine FTI-Reise gebucht hat, muss nun wohl nach Alternativen suchen. Grundsätzlich sind alle über den Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dazu zählen auch die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, 5vorFlug in Deutschland, BigXtra GmbH sowie die Mietwagen-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Diese Leistungen konnten in verschiedenen Reisebüros, auf Online-Plattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-in-den-Urlaub, HolidayCheck oder über die eigenen Buchungsseiten gebucht werden.

Nicht betroffen sind Buchungen bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours und anderen, bei denen FTI Touristik GmbH nur als Vermittler fungierte.

Was passiert, wenn man mit einer Pauschalreise bereits unterwegs ist?

Wurde eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht oder befinden sich Urlauber:innen bereits am Urlaubsort oder auf dem Weg dorthin, sieht es anders aus: In diesem Fall greift laut der Serviceseite der FTI der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Also sollte die Reise wie geplant vonstattengehen.

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Wer bereits mit einer Pauschalreise unterwegs ist, kann darauf hoffen, seinen Urlaub wie geplant beenden zu können.Bild: imago images / Augst

Falls dies nicht möglich sein sollte, wird demnach eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Reisende werden in diesem Fall direkt von den Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds kontaktiert. Weitere Informationen gibt es auf der Website des DRSF.

Wer eine Reise auf Webseiten wie www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Anbieter (wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours) gebucht hat, ist durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Fragen beantworten in diesem Fall die Reiseanbieter direkt.

Was gilt bei noch nicht angetretenen Pauschalreisen von FTI?

Hast du eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder vollständig bezahlt? Wer die Reise noch nicht angetreten hat, muss sich wohl nach einem anderen Urlaub Ausschau halten. Denn alle gebuchten Leistungen werden storniert. Allerdings: In diesem Fall greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), wie das Unternehmen auf der Webseite mitteilt.

Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich mit dir in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. Bis das Geld wieder auf dem Konto ist, kann es also etwas dauern.

Was, wenn man nur ein Hotel, einen Transfer oder Ausflug gebucht hat?

Wer nur ein Hotel oder eine Einzelleistung wie Ausflüge oder Flughafentransfers gebucht hat, hat weniger Glück: Einzelne Hotelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgedeckt. Unabhängig davon prüfe das Unternehmen jedoch derzeit, ob Reisende bereits eingecheckt haben oder noch auf dem Weg sind, um festzustellen, ob die gebuchten Leistungen weiterhin genutzt werden können.

20.06.2014, Griechenland, Insel Kreta. Urlaub im Fischerdorf Sissi. Hotelanlage Hotel Maritimo. Die Sonnenliegen werden mit Badehandtücher in den frühen Morgenstunden reserviert. 20.06.2014, Sommerurl ...
Wer nur ein Hotel gebucht hat, muss sich wohl nach Alternativen umschauen.Bild: imago images / MIS

Und auch hier gilt: Hast du Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours gebucht, bist du von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann der Reiseanbieter direkt beantworten.

FTI-Insolvenz: Was gilt bei Mietwagen und Hotels?

Hast du ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI oder 5vorFlug gebucht und die Zahlungen direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelne Hotelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgedeckt. Auch hier wird geprüft, ob die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch genommen werden können, heißt es vonseiten des Unternehmens.

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Hast du Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours gebucht und dort direkt bezahlt? Dann bist du durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen.

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