Leben
Urlaub & Freizeit

Urlaub: Ins Glas urinieren reicht nicht für Kreuzfahrt-Ausschluss

Palma Themenfoto: Reise, Urlaub, Spanien, Mallorca, 07.04.2022 Ein Kreuzfahrtschiff verl
Was darf man sich alles auf einer Reise erlauben?Bild: iMAGO images / Augst / Eibner-Pressefoto
Urlaub & Freizeit

Urlaub: Ins Glas uriniert – Reisende von Kreuzfahrt zu Unrecht ausgeschlossen

Hat ein Gast auf einem Kreuzfahrtschiff öffentlich in ein Glas uriniert? Selbst wenn: Ihn von der Reise auszuschließen, rechtfertigt das nicht, urteilt ein Gericht.
24.05.2025, 13:3124.05.2025, 13:31
Mehr «Leben»

Im Urlaub, weit weg von zu Hause, verlieren manche jegliches Gefühl dafür, was sich gehört. Dabei sollte man meinen, dass ein Mindestmaß an Anstand völlig selbstverständlich ist. In einer Bar in ein Glas zu urinieren und dieses auch noch auf den Tisch zu stellen, erfüllt das jedenfalls nicht.

Wenn sich dieser Vorfall so zugetragen haben sollte, dann ist das ein völlig unangebrachtes Verhalten, für das die Crew den Gast zwar nicht vom Schiff schmiss, ihn aber nach einem Landausflug nicht mehr an Bord ließ, mit ihm seine beiden Begleiter.

Dem Mann gefiel das gar nicht. Deshalb mussten sich Gerichte mit dem Fall auseinandersetzen und damit auch mit der Frage, ob der Pinkel-Vorfall tatsächlich so schwer wiegen würde, dass die Reise der Freundesgruppe damit vorzeitig beendet wurde.

Gruppe nach Vorfall von Kreuzfahrt ausgeschlossen

Wir beginnen noch einmal bei dem Abend der drei Freunde, der erste auf der Kreuzfahrt ab Mallorca. Was in der Bar passiert ist, darin unterscheiden sich die Schilderungen jedoch.

Laut der Crew sollen andere Gäste beobachtet haben, wie der Mann in ein Glas uriniert, laut "Legal Tribune Online" ein Erdnussglas, und es auf den Tisch gestellt habe. Später habe ein Crewmitglied das Glas vom Tisch entfernt und den Uringeruch bestätigt. Der Mann selbst bestreitet diesen Vorfall jedoch.

Jedenfalls ging die Kreuzfahrt für ihn auch erst einmal ganz normal weiter. Drei Tage später jedoch gab es einen Landausflug und als die Gruppe zurück auf das Schiff wollte, wurde ihnen klar gemacht, dass die Reise hier beendet ist: Das Gepäck stand schon für seine Abreise bereit.

Der Kapitän habe ihnen einen Bordverweis ausgesprochen. Sie sollten abreisen und die Flüge dafür selbst buchen. Aus juristischer Sicht bedeutet dies, dass der Reisevertrag fristlos gekündigt wurde.

Der Mann klagte im Nachgang gegen die Reederei – mit Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihm nicht nur eine Erstattung des restlichen Reisepreises für die nicht genutzten Tage in Höhe von gut 4300 Euro sowie der Kosten für die Rückflüge und die Taxifahrt zum Flughafen in Höhe von knapp 1600 Euro zu.

Es entschied auch, dass dem Mann, der die Reise für sich und die beiden anderen Männer gebucht hatte, auch eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von knapp 3.100 Euro zusteht.

Gericht: Vorfall nicht schwerwiegend genug

Die Frage, ob der Mann tatsächlich ins Glas uriniert hatte oder nicht, spielte dabei gar nicht die zentrale Rolle: Selbst wenn dies der Wahrheit entspricht, stelle dieser Vorfall keine derart schwerwiegende Pflichtverletzung des Reisevertrags dar, die eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen würde, heißt es in dem Urteil, über das die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" (Ausgabe 2/2025) berichtet.

Das Gericht führte aus, dass das konkrete Verhalten zwar als störend und unangemessen angesehen werden könne. Es handle sich aber nicht um gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten, das nach den Reisebedingungen der Reederei zu einem Bordverweis führen könne. Jedenfalls hätte es vorher zumindest einer Abmahnung bedurft.

Das Gericht merkt außerdem an, dass der Bordverweis erst drei Tage später ausgesprochen wurde, obwohl zwischenzeitlich bereits ein anderer Hafen angelaufen worden war. Und, dass die beiden anderen Männer ebenfalls abreisen sollten, obwohl sie den Zeugenaussagen zufolge nur dabeisaßen und über die Situation "schmunzelten". Und so bekommt die Freundesgruppe zwar nicht ihren Urlaub, dafür aber viel Geld zurück.

(Mit Material der dpa)

Urlaub: Dänemark-Urlauber aufgepasst – Geldscheine bald ungültig
Für den Dänemark-Urlaub muss man in Bezug auf Geld ohnehin vorbereitet sein, denn hier gilt nicht der Euro. Ab Juni gibt es noch eine wichtige Regelung in Bezug auf Bargeld zu beachten.

Die Freiheiten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind heute aus dem Alltag vieler Europäer:innen kaum mehr wegzudenken. Die Grenzen kann man (in der Regel) ohne weitere Kontrollen passieren, auch das Arbeiten in einem anderen Land ist leichter als außerhalb der EU. Außerdem kann man mittlerweile in 20 Ländern mit dem Euro zahlen.

Zur Story