Beim Zelten ist Wasser von unten nie gut: Wer zahlt, wenn einen das schlechte Wetter erwischt?Bild: imago images / CTK Photo
watson antwortet
04.08.2023, 16:2007.08.2023, 06:50
Starkregen und Überschwemmungen in Norditalien im Mai, nie dagewesene Hitzewellen im Mittelmeerraum im Juli, gefolgt von Waldbränden, und nun im Hochsommer der Wettereinbruch mit Regen und Kühle, ja sogar Schnee in den Alpen: Angesichts dieses Extremwetter-Sommers fragen sich viele, ob man überhaupt noch einen Urlaub buchen oder eine Reise machen sollte.
Pauschalurlauber haben noch Glück
Denn was, wenn einem das Wetter oder ein Elementarereignis wie eine Überschwemmung am Urlaubsort gehörig einen Strich durch die Rechnung macht – so wie kürzlich den Rhodos-Tourist:innen, die von Waldbränden überrascht wurden?
Auf Rhodos mussten viele Urlauber:innen ihre gebuchten Hotels verlassen. Bild: InTime News / AP / Lefteris Damianidis
Glück im Unglück hatten die Rhodos-Urlauber, die ihre Reise pauschal über einen Reiseveranstalter gebucht haben, zumindest was die Kosten für den Abbruch der Reise und den Rückflug angeht.
Denn, so schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite: Für die nicht genutzten Reiseleistungen können Urlauber Erstattung verlangen. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Nur für die genutzten Reiseleistungen kann der Veranstalter den Reisepreis einbehalten.
Das bestätigt gegenüber watson auch Michael Dimmer vom Reiseversicherer Würzburger/TravelSecure: Ganz klar ist "hinsichtlich des Abbruchs der Reise der Reiseveranstalter in der Pflicht, sowohl was die entgangene Reiseleistung als auch die Rückbeförderung anbelangt."
Hier siehst du im Video: Mit diesen Tricks kann man im Urlaub Geld sparen:
Doch was gilt eigentlich für Individualreisende, die Flug und Hotel selbst gebucht haben? Oder für bereits bezahlte Ferienunterkünfte und Campingplätze? Zahlt hier eine Reiseversicherung oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Watson hat sich für dich schlau gemacht.
Was, wenn ich die Reise nicht mehr antreten will?
Eine Leistung muss nicht bezahlt werden, sofern sie vom Anbieter nicht erbracht werden kann, sagt die Verbraucherzentrale. Dies gilt für einzelne Reiseleistungen wie Flug oder Unterkunft bei Anwendung deutschen Rechts. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Luftraum oder das Gebiet, in dem die Unterkunft liegt, gesperrt sind.
Wer über Anbieter von Ferienunterkünften bucht, ist unter Umständen auf Kulanz angewiesen.bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Aber: So lange eine individuell gebuchte Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und muss mit einer Stornogebühr rechnen, wenn man trotzdem von der Reise absehen möchte.
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Auch wichtig: Hast du die Unterkunft direkt bei einem Eigentümer im Ausland gebucht, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
Wird aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Flug annulliert, hast du als Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Urlaub vor Katastrophenkulisse? Nicht jedermanns Sache, aber kein Stornierungsgrund.bild: IMAGO / CTK Photo
Susanne Dopp, PR-Managerin beim Online-Reisebüro Expedia und dem Ferienhaus-Buchungsportal FeWo-direkt, empfiehlt Reisenden, die ihre Buchung ändern oder stornieren möchten, ihre Gastgeber:innen direkt zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten passt:
"Dies kann zum Beispiel eine Rückerstattung oder eine Gutschrift zur späteren Nutzung sein. Gastgeber:innen, die aufgrund einer Naturkatastrophe nicht in der Lage sind, künftige Gäste zu empfangen, sind dazu angehalten, Reisende sowie unser Kund:innen-Support-Team so schnell wie möglich zu informieren."
Zudem gibt Dopp den Rat, die Suchergebnisse schon bei der Buchung mithilfe von Filtern nach den eigenen Präferenzen einzugrenzen. So könne man sich mit dem Filter "Kostenlose Stornierung" nur Ferienunterkünfte anzeigen lassen, die je nach Reisedaten 60 Tage vor Check-in, 30 Tage vor Check-in oder 14 Tage vor Check-in kostenlos storniert werden können.
Wer zahlt, wenn ich Unterkunft oder Campingplatz verlassen muss?
Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt dazu auf ihrer Webseite: Wird die Evakuierung eines Gebiets angeordnet, müssten Vermieter:innen nach deutschem Recht die Kosten für die Tage erstatten, an welchen die Ferienwohnung oder auch der Campingplatz nicht genutzt werden kann.
Allerdings wird bei Ferienwohnungen und Häusern im Ausland nur dann deutsches Recht angewendet, wenn sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen in Deutschland leben. Denn sonst gilt wieder das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt.
Urlauber:innen warten im Juli 2023 am Strand von Rhodos auf ihre Evakuierung.Bild: XinHua / Argiris Mantikos
Susanne Dopp sagt gegenüber watson, bei Expedia und FeWo-direkt sei man stets um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kund:innen und Anbieter:innen bemüht.
Sie ruft daher zur Kooperation auf: "Obwohl Naturkatastrophen und Waldbrände nicht die von den Gastgeber:innen festgelegten und von den Gästen bei der Buchung akzeptierten Stornierungsbedingungen außer Kraft setzen, ermutigen wir die FeWo-direkt-Gastgeber:innen stets, in solchen Fällen mit den Gästen zusammenzuarbeiten." Auch versuche man, die Kund:innen in solchen Fällen zu unterstützen.
Hier siehst du im Video: Was du im Urlaub in den USA auf keinen Fall tun solltest:
Lohnt sich eine Reise-Versicherung?
Erstattet im Fall eines unerwarteten Naturereignisses vor Ort eine Reiserücktrittsversicherung meine Kosten? Dazu stellt Michael Dimmer von der Reiseversicherung TravelSecure auf Nachfrage von watson klar: "Die Reiserücktrittsversicherung greift grundsätzlich nur bei Ereignissen vor Antritt der Reise, weshalb eine Kostenerstattung für den vorliegenden Fall nur im Rahmen einer Reiseabbruchversicherung infrage kommt."
"Feuer zählt nicht zu den Elementarereignissen und ist damit nicht versichert."
Marion-Maxi Hartung, Chefin vom Dienst, ADAC-Unternehmenskommunikation
Vor Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung ist es zudem wichtig, sich genau über die Bedingungen zu informieren. Denn nicht jede Versicherung zahlt für die gleichen oder gar für alle Fälle. So werden beim Anbieter TravelSecure beispielsweise die Mehrkosten bei diesen Natur- oder Elementarereignissen erstattet: Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Erdbeben und Wirbelstürme.
Waldbrand hinter einer Feriensiedlung: Feuer ist von vielen Versicherungen ausgeschlossen.Bild: dpa / Christoph Reichwein
Beim ADAC sind folgende Eventualitäten versichert: "Über die Reiseabbruch-Versicherung, die in der ADAC Reiserücktrittversicherung Exklusiv und Premium enthalten ist, sind Elementarereignisse, also Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawine, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch versichert", sagt Marion-Maxi Hartung von der ADAC-Unternehmenskommunikation gegenüber watson. "Feuer zählt nicht zu den Elementarereignissen und ist damit nicht versichert."
Wer regelt die Angelegenheit: die Versicherung oder ich?
Zahle ich die Vermieter:innen aus und bekomme das Geld von meiner Versicherung zurück? Oder regelt das dann meine Reiseabbruchversicherung für mich? Michael Dimmer sieht hier zunächst die Kund:innen von TravelSecure in der Pflicht:
"Zu den Verträgen zwischen Vermietern von Ferienunterkünften und ihren Kunden können und dürfen wir keine Aussage treffen. Das ist Sache von Mieter und Vermieter. Grundsätzlich schließt der Kunde einen Vertrag mit dem Versicherer und einen weiteren Vertrag mit der Ferienunterkunft. Versicherer und Ferienunterkunft kennen sich im Normalfall nicht, wodurch ein direkter Transfer von Geld zwischen diesen beiden Parteien grundsätzlich nicht möglich sein kann."
Das Geld müsste also vorgestreckt werden. Im Nachhinein könne der Mieter dann den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen.