Für gläubige Muslim:innen weltweit beginnt am 28. Februar der Fastenmonat Ramadan. 30 Tage lang, bis zum 30. März, üben sie sich in Verzicht. Unter anderem sollen Muslim:innen in dieser Zeit von Tagesanbruch bis zum Sonnenuntergang auf Essen und Trinken verzichten.
Doch was macht den muslimischen Fastenmonat noch aus? Was müssen Fastende und die Menschen in ihrer Umgebung zum Ramadan wissen? Watson hat im Folgenden die wichtigsten Informationen dazu gesammelt.
Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders und widmet sich dem Fasten, einer im Koran verankerten muslimischen Pflicht. Fasten gehört zu den fünf Grundpfeilern des Islam, zu denen auch das öffentliche Glaubensbekenntnis, das tägliche rituelle Gebet, die soziale Spende und die Wallfahrt nach Mekka zählen.
Während des Ramadan sollen sich die weltweit mehr als anderthalb Milliarden Muslim:innen auf Selbstbeherrschung und Verzicht besinnen. Der Gedanke dahinter: Indem sie sich auf das Wesentliche beschränken, machen die Gläubigen sich und den Menschen um sich herum Barmherzigkeit gegenüber Bedürftigen und Schwachen bewusst.
Geht man nach dem westlichen Gregorianischen Kalender, fällt Ramadan immer in einen anderen Zeitraum. Während er in diesem Jahr vom 28. Februar bis 30. März stattfindet, wird er 2026 voraussichtlich vom 18. Februar bis zum 20. März dauern. Der Zeitpunkt richtet sich nach der jeweiligen Sichtung der neuen Mondsichel und kann sich deshalb immer um zehn bis elf Tage pro Jahr verschieben.
Während der 30 Tage Ramadan sollen die Gläubigen von Tagesanbruch bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex verzichten. Abends wird die Fastenperiode dann traditionell mit einer Dattel und einem Glas Milch gebrochen.
Danach folgt ein Gebet und das festliche Iftar-Mahl, bei dem meist in großer Runde gemeinsam die erste richtige Mahlzeit nach langen Stunden des Fastens eingenommen wird. Das Essen fällt dann oft sehr üppig aus und besteht häufig aus Linsensuppe, Weißbrot, gebratenem Reis, Lammfleisch, Gemüsegerichten, Salat und Melonenstücken.
Fasten sollen alle geistig gesunden Muslim:innen, die die Pubertät erreicht haben und damit als mündig gelten. Nur wenn sie mit dem Fasten gesundheitliche Risiken eingehen würden, sind sie davon ausgenommen. Kranke, stillende Frauen und kleine Kinder sollen somit gar nicht fasten. Auch Reisende oder Schwangere können die versäumten Fastentage später nachholen. Vereinzelt gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel für Leistungssportler:innen oder Astronaut:innen.
Den Abschluss des Fastenmonats markiert das dreitägige Eid al-Fitr, das in diesem Jahr auf die Zeitspanne vom 30. März zum 1. April fällt. Das Fest beginnt mit einem besonderen Gebet nach Sonnenaufgang. Danach feiern Muslim:innen gemeinsam in der Familie und mit Freund:innen.
Die Bezeichnung Zuckerfest hat sich etabliert, weil bei den Festlichkeiten viele Sachen zum Naschen ausliegen. Bei Kindern ist das Zuckerfest jedoch nicht nur wegen der Süßigkeiten beliebt, auch Geschenke werden dann oft verteilt.
Inzwischen gehört der Fastenmonat Ramadan auch für viele Nichtmuslim:innen zum Alltag. Politiker:innen senden zu Beginn des Monats ihre Grüße aus, auch in den sozialen Medien ist der Ramadan äußerst präsent.
Auf Reisende in muslimischen Urlaubsländern hat der Fastenmonat oft auch ganz konkrete Auswirkungen. In Ländern wie Marokko, den Malediven oder der Türkei bleiben Cafés und Restaurants außerhalb der Hotels oft tagsüber geschlossen. In Tunesien wird zudem in Supermärkten während des Ramadans kein Alkohol verkauft. Auch im öffentlichen Nahverkehr kommt es in einigen muslimischen Ländern zu Einschränkungen. Zudem legen manche Staaten Kleidervorschriften auch für Tourist:innnen noch strenger aus.