
Kein Grund für miese Laune. Good News!
Leben
22.08.2018, 11:3422.08.2018, 11:41
Eigentlich hast du es ja schon immer gewusst...
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von
Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert
übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie
das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
- Das haben die obersten Zivilrichter am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Eine solche Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter im Mietvertrag, hieß es. (Az. VIII ZR 277/16)
Ausnahmen gibt es nicht:
Nach einem Grundsatzurteil von 2015 darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser eine unrenovierte Wohnung bezogen hat. Sonst müsste er diese womöglich schöner hinterlassen, als er sie vorgefunden hat. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Mit dem neuen Urteil in einem Streit aus Celle (Niedersachsen) ist klargestellt, dass daran auch eine Absprache mit dem Vormieter nichts ändert.
(pb/dpa)
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