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Abholzung: Ministerium präsentiert Zeitplan zur Entwaldungsfrei-Verordnung

ARCHIV - 07.09.2021, Brasilien, Porto Velho: Ein Lastwagen steht in einem abgeholzten Gebiet des Amazonas. Die EU geht mit einem neuen Gesetz gegen die Abholzung der Wälder vor. (zu dpa «Schutz des Re ...
Amazonas: Die EU geht gegen die Abholzung von Wäldern vor.Bild: ZUMA Press Wire / Fernando Souza / dpa
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Ministerium präsentiert Zeitplan zur Entwaldungsfrei-Verordnung

03.03.2024, 12:45
Mehr «Nachhaltigkeit»

Kaffee, Kakao oder Soja: Diese Produkte haben mehr gemeinsam, als dass Verbraucher:innen gerne im Supermarkt zu ihnen greifen. Damit wir hierzulande überhaupt solche Lebensmittel oder daraus verarbeitete Produkte kaufen können, werden sie in die Europäische Union importiert. Doch hier ist die Kette nicht zu Ende. Schließlich müssen die Pflanzen in anderen Ländern zunächst angebaut werden. Dafür werden häufig Wälder abgeholzt.

Laut einem Bericht der Umweltschutzorganisation WWF standen im Jahr 2017 weltweit 16 Prozent der Entwaldung in Verbindung mit Importen der EU. Das will man nicht mehr hinnehmen und EU-Institutionen haben entschieden: Unternehmen sollen nur noch Waren und Rohstoffe importieren dürfen, für die woanders keine Wälder gerodet wurden.

ARCHIV - 02.02.2011, Brasilien, Manaus: Ein Holzf�ller f�llt mit einer Kettens�ge im Regenwald des Amazonas einen Baum. Im brasilianischen Amazonasgebiet sind allein im M�rz 2023 356 Quadratkilometer  ...
Abgeholzte Anbaugebiete sollen für EU-Importe nicht mehr genutzt werden.Bild: dpa / Werner Rudhart

Zu der sogenannten "Entwaldungsfrei-Verordnung" (EuDR) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium nun einen Zeitplan veröffentlicht.

EU: Kein Import von Kaffee, Soja und Co. aus gerodeten Gebieten

Ab Ende Dezember werden die Regeln für viele Unternehmen, die etwa Palmöl, Holz, Soja, Kaffee und andere Rohstoffe importieren, strenger. Sie müssen nachweisen, dass die Waren aus einem Gebiet stammen, das nicht für den Anbau gerodet wurde.

Damit solche Nachweise problemlos eingereicht werden können, soll es ein "EU-Informationssystem" geben, das auch bereits von Unternehmen getestet wurde. Für die Übertragung der vielen Datensätze fehle den Unternehmen aber noch eine Schnittstelle, berichtet die "Lebensmittel Zeitung" (LZ). Laut Bericht soll es hier erst im Mai vorangehen, im Juli kann weiter getestet werden.

Im zweiten und dritten Quartal sei ein Training vorgesehen. Ab Mitte November sollen sich die Unternehmen auf dem Portal registrieren können. Die Sorgfaltspflichtserklärungen, mit denen sie nachweisen, dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen, können ab Mitte Dezember hochgeladen werden. Ganz schön knapp, findet Torben Erbrath, Geschäftsführer im Bundesverband der Süßwarenindustrie. "14 Tage, bevor die Verordnung gilt – das ist sehr sportlich und kaum zu schaffen", wird er von der "LZ" zitiert.

Bericht: Zu wenig Personal für Kontrollen

Auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kommt viel Arbeit zu. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde und für die neuen Kontrollen da. Doch genau das könnte laut einem Bericht zum Problem werden. Bislang finden etwa 250 Kontrollen von Unternehmen statt, erklärt das Landwirtschaftsministerium auf Nachfrage von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ). 1500 Kontrollen sollen es ab dem kommenden Jahr sein. Und die Zahl der Prüfungen werde sich "vermutlich noch erhöhen". 16 Personen sind für Kontrollen derzeit zuständig, 36 weitere Stellen wurden bewilligt.

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