E-Auto-Förderung ab 2026: Das musst du wissen
Am 9. Oktober einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD auf eine Rückkehr der staatlichen E-Auto-Förderung im kommenden Jahr. Für die Zuschüsse sollen von 2026 bis 2029 Mittel des EU-Klimasozialfonds und drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.
Was bedeutet das nun für Privatpersonen, die ein E-Auto kaufen möchten? Und welche Vorgaben gibt es? Watson hat die Antworten im Überblick.
Wie hoch ist die Prämie für E-Autos 2025?
Die ehemalige Regierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hatte sich Mitte Dezember 2023 für das Aus des Umweltbonus beim Kauf eines Elektroautos entschieden. Die Bafa-Prämie endete aufgrund von Haushaltsdefiziten und rechtlichen Einschränkungen.
Demnach gibt es seit Mitte Dezember 2023 keine Förderungen mehr. Mit einem neuen Beschluss im Oktober 2025 könnte sich das jedoch wieder ändern.
Für Dienstwagen mit rein elektrischem Antrieb gilt laut ADAC derzeit eine besonders günstige steuerliche Regelung: Der geldwerte Vorteil wird nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert – und das bis zu einer Preisgrenze von 100.000 Euro.
Damit profitieren vor allem Arbeitnehmer:innen, die ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen, von deutlich geringeren Steuerabzügen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Neu ist eine Schnellabschreibung: 75 Prozent im ersten Jahr. So können Elektroautos steuerlich schneller abgesetzt werden.
Kommt die E-Auto-Förderung zurück?
Ab dem 1. Januar 2026 soll erneut eine Kaufprämie für Elektroautos eingeführt werden, die unter dem Namen "Umweltbonus" läuft.
Im Gegensatz zur bisherigen Förderung gibt es jedoch zwei wesentliche Neuerungen: Zum einen können nur Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 3.800 Euro den Zuschuss beantragen, zum anderen darf der Netto-Listenpreis des Elektroautos höchstens 45.000 Euro betragen.
Sind beide Bedingungen erfüllt, erhalten Käuferinnen und Käufer eines E-Autos eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
Geplant sind weitere Fördermaßnahmen: Eine steuerliche Begünstigung für Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro, eine Sonderabschreibung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035.
E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 sollen bis zu zehn Jahre steuerfrei sein – maximal bis zum 31. Dezember 2035. Eine Verlängerung dieser Befreiung ist geplant.
Die Unterstützung von Plug-in-Hybriden oder E-Autos mit Range-Extender wird derzeit noch diskutiert, ist aber bislang nicht konkret beschlossen.
Wie wird das Förderprogramm finanziert?
Die neue Förderrunde soll aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie aus dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden. Insgesamt sind bis 2029 mehrere Milliarden Euro vorgesehen.
Zusätzlich sollen drei Milliarden Euro in den Straßenbau fließen, wobei ein Teil dieser Summe aus bislang ungenutzten Haushaltsmitteln umgewidmet werden soll.
Ziel der Regierung ist es, die Elektromobilität weiter auszubauen, jedoch gezielter zu fördern. Die Unterstützung soll nur für Fahrzeugmodelle gelten, die nachweislich weniger als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.
Werden Elektroautos Pflicht?
Elektroautos werden nicht Pflicht, jedoch dürfen ab dem 1. Januar 2035 keine Verbrenner-Neuwagen in der EU zugelassen werden.
Manager:innen der deutschen Autohersteller fordern eine Aufweichung des Gesetzes. Der Koalitionsausschuss konnte sich bis jetzt jedoch nicht auf eine gemeinsame Position einigen.
Welche Automodelle profitieren vom Bonus?
Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland werden vor allem kompakte Mittelklassemodelle von der Förderung profitieren. Darunter beispielsweise der Renault Mégane E-Tech ElectricFiat 600e oder Hyundai Kona Electric.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt rückwirkend nach der Fahrzeugzulassung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Anträge sollen ab Januar 2026 möglich sein. Plug-in-Hybride werden durch die neue Regelung nicht gefördert, ebenso teurere Premium-Modelle.
Unterm Strich zeigt sich: Die neuen Förderpläne könnten der Elektromobilität frischen Schwung geben – vor allem, wenn sie gezielt Menschen mit geringerem Einkommen entlasten.
Vor allem Unternehmen und Arbeitnehmer:innen mit Dienstwagen profitieren durch Steuervergünstigungen und Abschreibungen, Privatkäufer:innen aktuell eher indirekt über günstigere Gebrauchtwagen in späterer Folge.