Dieses Urteil hat hohe Wellen geschlagen: Das Landgericht München I hat am Donnerstag den Anfangsverdacht zur Einstufung der Klimaschutz-Gruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung bestätigt.
Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivist:innen der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivist:innen gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen als unbegründet zurück. Das Amtsgericht hatte die Razzien wegen des Anfangsverdachts genehmigt, dass die Mitglieder der Letzten Generation eine kriminelle Vereinigung bilden.
Angesichts der Berichterstattung über das Urteil aus München sah sich die Letzte Generation jedoch gezwungen, am Donnerstagabend bei X, ehemals Twitter, Stellung zu beziehen – und auf einen zentralen Punkt hinzuweisen.
"Die Behauptung steht im Raum, dass das Landgericht München entschieden hätte, dass die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen ist", sagt eine Sprecherin der Gruppe in dem bei X veröffentlichten Video. Doch das sei "einfach falsch", das Gericht habe lediglich den Anfangsverdacht bejaht.
Die Letzte Generation habe mit der Entscheidung gerechnet, sagt sie. "Alles andere wäre super überraschend gewesen." Nur aufgrund dieses Anfangsverdachts habe die Staatsanwaltschaft nämlich die Erlaubnis, gegen die Aktivist:innen zu ermitteln. Sie verweist darauf, dass das Landgericht Potsdam einen ähnlichen Beschluss bereits im Mai erlassen habe.
Zudem sagt die Aktivistin, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin noch in diesem Jahr Anklage gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation erheben will, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, entschied das Münchener Gericht am Donnerstag zudem, dass nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei befand das Gericht, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
Die von der Razzia betroffenen Aktivist:innen haben nun keine weiteren Rechtsmittel mehr gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
(mit Material von AFP)