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Verbotene Musik auf Youtube: Warum Index-Songs dennoch zu finden sind

Youtube ist eine der größten Streamingdienste weltweit und gehört auch für Kinder- und Jugendliche zu den wichtigsten Plattformen im Internet. Umso mehr mag erstaunen, dass zahlreiche indizierte und d ...
Youtube hat (k)ein Problem mit illegalen Inhalten.Bild: Imago/Pond5 Images / Getty/Zhanna Danilova
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Grauzone Youtube: Warum sich die Video-Plattform erlauben darf, was verboten ist

16.05.2024, 11:33
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Man könnte meinen, die größten Internet-Marken der Welt würden auch eine besondere Verantwortung übernehmen. Etwa dafür, dass Kinder und Jugendliche keine Videos ansehen können, die nicht für sie bestimmt sind. Oder dass Videos, die grundsätzlich verboten sind, gar nicht erst auftauchen – erst recht nicht frei verfügbar.

Bei der Video-Plattform Youtube sieht das allerdings anders aus. Wer hier etwa nach Musik sucht, die wegen gewaltverherrlichender, sexualisierter oder extremistischer Inhalte auf dem Index steht, findet sie.

Verbotene Musik: Youtube wird zum Einzelfall

Die Inhalte, von denen hier die Rede ist, sind auf anderen Plattformen gesperrt. Spotify, Amazon Music, Tidal oder Deezer halten sich mittlerweile größtenteils an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) – und müssen es auch. Denn was die auf den Index setzt, darf nicht frei zugänglich sein.

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Und doch kann man auf Youtube – sowie der zugehörigen Musik-Plattform Youtube-Music – ohne Altersangabe eine neonazistische Band wie Landser hören, die bereits 2005 von einem Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde. Division Germania, ein Projekt aus der inzwischen verbotenen Hammerskins-Bewegung, ist ebenso abrufbar wie eine endlos lange Liste von Bandnamen, die ähnliches versprechen (und hier nicht weiter erwähnt werden müssen).

Doch es geht nicht nur um Rechtsextremismus. Das Phänomen bezieht sich auf Musik vieler Genres, die aus verschiedensten Gründen auf dem Index gelandet ist. Der Rapper Bass Sultan Hengzt hat etwa 2021 für sein indiziertes Album "Berliner Schnauze" eine Listenstreichung beantragt. Diese wurde abgelehnt, sodass das Album nirgendwo frei zu streamen ist – nur auf Youtube.

Musik auf dem Index: inwiefern verboten?

Skurril dabei ist: Die große Menge an indizierter Musik auf Youtube verstößt nicht nur gegen den Jugendschutz, sondern auch gegen die Richtlinien der Plattform selbst. "Wir erlauben keine Inhalte, die Gewalt oder Hass gegenüber Einzelpersonen oder Gruppen fördern", heißt es dort. Warum dennoch so viel davon zu finden ist, ließ der Streamingdienst gegenüber watson unbeantwortet.

"Youtube gilt nicht als 'geschlossene Gruppe' und die indizierten Inhalte auf der Plattform sind illegal."
Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht

Deshalb haben wir die Sache von den Medienanstalten einordnen lassen. Diese überprüfen etwa, ob die Telemedien (zu denen auch Musik-Streamingdienste gehören) die gesetzlichen Regeln zum Jugendmedienschutz einhalten. Die Frage, ob bei Youtube ein Gesetzesverstoß vorliegt, beantworten diese mit einem klaren "Ja".

"Wurde ein indiziertes Musikalbum oder Musikstück als strafrechtlich relevant bewertet, ist auch seine mediale Verbreitung und Bewerbung absolut unzulässig", erklärt Sabine Grüngreiff von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein gegenüber watson. Ein Verstoß könne mit einem Bußgeld und einer Untersagungsverfügung geahndet werden.

Wer trägt die Schuld? Experte erklärt

Das bestätigt auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht: "Indizierte beziehungsweise verbotene Inhalte dürfen laut § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) nicht auf Internet-Plattformen wie Youtube-Music verbreitet werden", erklärt er gegenüber watson.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht spricht mit watson über indizierte und verbotene Musik, die auf Youtube Music frei verfügbar ist.
Christian Solmecke ist Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht.Bild: Tim Hufnagl

Ausnahmen würden zwar für sogenannte "geschlossene Benutzergruppen" gelten, bei denen der Anbieter sicherstellen muss, dass die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich bleiben, allerdings:

"Youtube selbst gilt nicht als 'geschlossene Gruppe' und die indizierten Inhalte auf der Plattform sind illegal."

Das große Aber laut Solmecke: "Der 'Anbieter' ist nicht Youtube selbst, sondern es sind die Personen, welche die Inhalte über Youtube einstellen." Der Streamingdienst ist somit zunächst nicht dafür haftbar.

Trotz Verbot zahlreiche Videos – wer scheitert hier woran?

In Deutschland zählt Youtube derzeit um die 70 Millionen aktive Konten. Wenn all diese Nutzer:innen selbst verantwortlich für die Inhalte sind, die sie hochladen, überrascht es kaum, dass man gegen die Menge an illegalen Videos kaum noch ankommt.

Denn im Grunde ist genaustens geregelt, wer sich um was kümmert: Also welche Behörde für das Indizieren von Musik zuständig ist, welche für die Überprüfung der Inhalte, und welche bei einem Verstoß gegen wen vorgehen muss. Wird von den Behörden oder den User:innen ein indiziertes Video gemeldet, ist ebenso klar definiert, dass Youtube handeln muss – wie auch Solmecke erklärt:

"Die Plattform ist verpflichtet, auf Meldungen dieser Inhalte zu reagieren und sie 'zeitnah' zu löschen. Unterlässt Youtube die Löschung, macht die Plattform sich selbst als sogenannter Störer haftbar."

Watson hat in einem Versuch einen indizierten Song der rechtsextremen Band Übermensch gemeldet. Tatsächlich wurde das Video, das nationalsozialistische Ansichten repräsentiert hat, nach einigen Tagen von Youtube gesperrt.

Das Problem: Der Song blieb weiterhin über andere Kanäle vorhanden. Eine weitere Bestätigung dafür, dass die schier endlose Menge an Videos das größte Problem ist.

Ist eine Änderung bei Youtube in Sicht?

Kurzum: Frei verfügbare Musik auf Youtube, die auf dem Index steht, ist illegal. Es gibt klare Regeln, wer dafür zuständig ist, gegen Verstöße vorzugehen, jedoch wird dies durch die immense Anzahl an Inhalten erschwert. Was kann die Justiz dagegen tun?

"Leider beschränken sich die Plattformen regelmäßig auf das Minimum an Maßnahmen, zu dem sie rechtlich verpflichtet sind."
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Nach Christian Solmecke wäre es wünschenswert, zu klären, "ob und wann Plattformen verpflichtet sind, nach einer Meldung auch vergleichbare Inhalte aktiv zu suchen und zu löschen". Dies ist bisher nicht der Fall und wohl auch nicht geplant. Hier müssten die Gerichte entscheiden. Solmecke nach könnte jedoch Google als Unternehmen, dem Youtube angehört, auch freiwillig diesbezüglich aktiver werden, ohne dadurch Haftungsprivilegien zu riskieren.

Sabine Grüngreiff von der Medienanstalt spricht sich dafür aus, dass Melde-Optionen aktiver promotet werden sollten, sodass Youtube auch durch seine eigenen User:innen bereits sicherer werden könne. Sie fährt fort: "Leider beschränken sich die Plattformen aber regelmäßig auf das Minimum an Maßnahmen, zu dem sie rechtlich verpflichtet sind."

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