Unterhaltung
Stars

Luke Mockridge: ZDF spricht über Fernsehgarten-Gage – Anwalt verrät: Das droht ihm

Mainz ZDF Fernsehgarten, 02.06.2019 Andrea Kiewel, ZDF Fernsehgarten, 02.06.2019, Foto Eibner *** Mainz ZDF Television Garden, 02 06 2019 Andrea Kiewel, ZDF Television Garden, 02 06 2019, Photo Eibner ...
Bild: imago images / Eibner/Sven Simon/watson-montage
Stars

Luke Mockridge im "Fernsehgarten": Anwalt spricht über die rechtlichen Folgen

26.08.2019, 14:3327.08.2019, 16:10
Mehr «Unterhaltung»

Luke Mockridge ist nicht bekannt dafür, neue Maßstäbe in Comedy-Deutschland zu setzen, was intellektuellen Humor betrifft. Doch sein Auftritt im ZDF-"Fernsehgarten" am vorletzten Sonntag war selbst für Luke Mockridge heftig. Der Comedian hüpfte wie ein Affe auf der Bühne herum und knöpfte sich vor allem das ältere Publikum vor, das da im "Fernsehgarten" vor ihm saß.

Es folgte: ein Aufschrei. Moderatorin Andrea Kiewel unterbrach Mockridge, hielt ihm noch live während der Ausstrahlung eine Standpauke – und die Spekulationen begannen, was nun das Motiv hinter Mockridges Auftritt war. Stecken womöglich sogar Joko und Klaas dahinter? Vermutet wird, dass Mockridge nur PR für seine neue TV-Show betreiben wollte. Luke Mockridge selbst hat sich nur inoffiziell zu Wort gemeldet – den aktuellen Stand im Fall haben wir hier zusammengefasst.

Das ZDF hat sich nur spärlich zu dem Fall geäußert. "Wir waren im Vorfeld darüber informiert, dass Luke Mockridge mit einem Social-Media-Team kommt. Das ist nicht unüblich", teilte ZDF-Showchef Oliver Heidemann mit. "Sein Auftritt im 'Fernsehgarten' war aber so nicht abgestimmt und hat sowohl die Redaktion als auch Andrea Kiewel völlig überrascht." Welche Konsequenzen könnte der Fall haben? Wieso konnte Mockridges Auftritt nicht verhindert werden? Zahlte das ZDF ihm sogar Geld für diesen Eklat? Zuletzt verwies der Sender stets auf Heidemanns Äußerung und gab kein anderes Statement ab – bis jetzt.

Wer kontrolliert die Auftritte der Künstler?

Gegenüber watson bestätigt ein ZDF-Sprecher: Stars, die im ZDF-"Fernsehgarten" auftreten, erhalten üblicherweise eine Gage. Ob das auch speziell für Luke Mockridge gilt? Dazu wollte der Sender keine Stellung beziehen.

Watson fragte außerdem, ob das ZDF vorab kontrolliert, was ein Künstler bei seinen Auftritten im "Fernsehgarten" plant.

Das ZDF sagt:

"Es gibt eine Probe. (Herr Mockridge ist bekannterweise zu dieser nicht erschienen.)"

Anwalt schätzt den Mockridge-Fall ein

Hat das ZDF irgendwelche Möglichkeiten, sich ansonsten gegen eine solche Entgleisung zu wehren? Und was passiert mit einer eventuellen Gage von Luke Mockridge? Watson sprach mit Medien-Anwalt Christian Solmecke.

Haben Produktionsfirmen oder TV-Sender irgendwelche Möglichkeiten, sich gegen solche Vorfälle abzusichern?

Christian Solmecke: Aus juristischer Perspektive ist das Handlungsspektrum tatsächlich recht beschränkt. Natürlich besteht die Möglichkeit, vorab genau festzulegen, welche seiner "Nummern" der Künstler in der Sendung aufführen soll. Während dies bei Musikern noch recht einfach zu regeln ist, fällt dies bei Comedians oder Kabarettisten schwerer. Einem Musiker kann man schließlich genau sagen, dass er ein bestimmtes Lied seines Albums in Halb-Playback singen soll. Mit Comedians wird man eher vereinbaren, dass sie einen Ausschnitt aus einem bestimmten Bühnenprogramm aufführen sollen.

In praktischer Hinsicht können sich Sender zum Beispiel absichern, indem sie den Künstler vor der Aufzeichnung zur Probe einladen. Dort können sie sich dann schon mal ein Bild machen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Sendung vor Ausstrahlung aufzuzeichnen oder sie zeitversetzt zu senden, sodass unerwünschte Auftritte herausgeschnitten werden können.

Mockridges Auftritt wirkte eher spontan...

Ja, Guerilla-Aktionen wie die kommen in der Praxis eher selten vor. Die meisten Künstler dürften allein deshalb schon davon absehen, weil sie ansonsten wohl kaum mehr in andere TV-Formate eingeladen würden. Luke Mockridge war das anscheinend egal, denn der Auftritt war wohl ein PR-Stunt für seine neue Late Night Show.

Schließen Künstler und Sendung oder Sender vor solchen Auftritten einen Vertrag?

Ja, zumeist schon. Darin wird unter anderem geregelt, wann der Auftritt stattfinden soll, welches Honorar gezahlt wird, wer für Übernachtungskosten aufkommt und wo der Auftritt verwertet werden darf. Was genau in den Verträgen steht, ist jedoch immer abhängig vom Einzelfall. So kann es bei Musikern durchaus sein, dass genau festgeschrieben wird, welche Lieder gespielt werden oder gar welches Mikrofonmodell verwendet werden soll. Auch die Verwertung des Auftritts im Internet wird immer umfassender geregelt. Manche Künstler räumen bereitwillig ein, dass ihre Darbietungen in Mediatheken und auf Social-Media-Kanälen abrufbar sind, weil sie dies für gute Werbung halten, andere wiederum untersagen jegliche Zweitverwertung.

Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei "Wilde Beuger Solmecke".
Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei "Wilde Beuger Solmecke".bild: tim hufnagl
Über Christian Solmecke:
Christian Solmecke, 45, hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor.

Gibt es Vertragsstrafen, wenn jemand etwas Unabgesprochenes öffentlich aufführt?

Es besteht zwar die Möglichkeit, Vertragsstrafen zu vereinbaren. Vertragstrafen für Abweichungen vom künstlerischen Programm sind unserer Erfahrung nach aber eher selten. Selbst wenn Vertragsstrafen festgelegt werden, so betreffen sie eher Extremfälle wie das Nichterscheinen oder Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten. Gerade Comedians und Kabarettisten dürften sich in ihrer künstlerischen Freiheit sehr stark eingeschränkt fühlen, wenn ihnen zu genaue Vorgaben bezüglich des Inhalts gemacht würden.

Gibt es für Live-Sendungen wie den "Fernsehgarten" besondere Regularien?

Nein, der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Live-Sendungen und Aufzeichnungen.

Hat das ZDF einen Fehler in der Causa Mockridge gemacht? Hätte das alles nie passieren dürfen?

Das ist aus der Ferne natürlich schwer zu beurteilen. Medienberichten konnte ich entnehmen, dass Mockridge nicht zur Probe erschienen ist, weil er angeblich verschlafen habe. Möglicherweise hätte die Produktionsleitung hier Verdacht schöpfen und ihm den Live-Auftritt verweigern können. Dann hätten sie das Programm jedoch anderweitig füllen müssen. Das ist zumindest bei so kurzer Vorbereitungszeit kaum zu bewerkstelligen.

Natürlich hätte das ZDF den "Fernsehgarten" auch vorab aufzeichnen können. Das ist auch bei anderen Sendungen wie dem "Neo Magazin Royale" so üblich. Andererseits haben Live-Sendungen aber auch immer ihren eigenen Charme. Schon oft wurde in Live-Sendungen Fernsehgeschichte geschrieben. Man denke etwa an den "Nipplegate"-Skandal beim Super Bowl, die legendäre Dankesrede von Marcel Reich-Ranicki oder das "Gosling-Gate" bei der Goldenen Kamera – all diese TV-Momente wären uns wohl verwehrt geblieben, wenn die Sendungen nicht live gewesen wäre. So peinlich solche Vorfälle für die Senderverantwortlichen auch sein mögen, irgendwie macht solch ein Kontrollverlust gute Unterhaltung doch aus.

Laut ZDF bekommen Künstler im "Fernsehgarten" grundsätzlich eine Gage. Kann die Gage nach einem solchen Vorfall wie mit Mockridge zurückgezogen werden?

Sollte mit Luke Mockridge eine Gage vereinbart gewesen sein, kann es durchaus sein, dass das ZDF sie nun einbehalten will. Das hängt insbesondere davon ab, um was für einen Vertragstyp es sich handelt und was genau mit Luke Mockridge hinsichtlich des Inhaltes vereinbart war. Da der Comedian nicht in gewohnter Manier sein Publikum unterhalten, sondern plumpe Kinderwitze erzählt hat, könnte es durchaus sein, dass das ZDF seine Gage mindert.

Florian Silbereisen weint bei Jubiläums-Show auf der Bühne

Die Ankündigung der ARD war groß: "So eine Show gab es noch nie", hieß es im Vorfeld auf "Die große Schlagerüberraschung" zu Ehren von Florian Silbereisen und seinem 20-jährigen Bühnenjubiläum am Samstagabend. Zum ersten Mal werde "ein Moderator in seiner eigenen Show mit einer kompletten Show überrascht! Alle wissen Bescheid – nur Florian Silbereisen nicht!".

Zur Story