Darf ihre Tochter vorerst nicht mehr bei sich haben: Schwesta Ewa.Bild: dpa
Musik
Schwesta Ewa sitzt immer noch im Knast. Trotzdem ist Donnerstag Abend ihr neuer Song "Mama iz da" erschienen. In diesem findet sie sehr emotionale Worte für ihre Tochter. Und sie verrät, was bei der Geburt im Februar 2019 schiefgelaufen war.
Bisher hatte sie diesbezüglich nur von "Komplikationen" gesprochen. Jetzt ist klar: Aaliyah Jeyla, so der Name der Kleinen, war eine Frühgeburt.
Das verrät die Frankfurter Rapperin direkt in den Einstiegszeilen: "Nach einem stundenlangen Kampf bist du da / Paar Wochen zu früh, der Arzt sagt: 'Sie kommt nur durch, ist sie stark!'", rappt Ewa.
In emotionalen Reimen schildert sie die schwere Zeit, die sie und ihre Tochter hatten:
"Ich bleibe neben dir am Brutkasten / Wache schweißgebadet aus mein'm Albtraum auf und schaue nach, ob du noch atmest"
Schwesta Ewa in "Mama iz da"
"Schon so früh weißt du, was Schmerzen sind", ist die bittere Bilanz.
"Werde niemals wie ich"
Im weiteren Verlauf des Songs versichert Ewa ihrer Tochter dann noch, sie werde sicherstellen, dass diese niemals so werde wie sie selbst:
"Sorge dafür, dass du niemals wirst wie ich / Nein, nein, niemals wirst wie ich / Nein, nie ackern für Scheine, kein rotes oder blaues Licht"
Schwesta Ewa, "Mama iz da"
Damit spielt die Rapperin natürlich auf ihre eigene Vergangenheit als Prostituierte an.
Hier das Video zu "Mama iz da":
Die Vorgeschichte:
Die Rapperin war 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, eine Revision wurde 2019 abgeschmettert. Ihre Taten laut Urteil: 35-fache Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexuelle Verführung Minderjähriger.
Am 12. Januar dieses Jahres war es dann so weit: Die Rapperin trat ihre Haftstrafe an und erschien pünktlich zum Fristablauf um 21 Uhr in der nordrhein-westfälischen JVA Willich II.
Die Rapperin hatte zuvor lange dafür gekämpft, gemeinsam mit Tochter Aaliyah in ein Mutter-Kind-Gefängnis zu kommen. Doch ihr Antrag wurde abgelehnt. Inzwischen gibt es eine Petition, die fordert, dass sie mit ihrer Tochter gemeinsam eingesperrt werden darf – die Erfolgsaussichten sind allerdings eher gering.
(om)
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