
Rapper Gzuz wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt – unter anderem weil er einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen hat, die ihn um ein Selfie bat.Bild: dpa / Jonas Walzberg
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05.03.2022, 15:3705.03.2022, 15:37
Rapper Gzuz muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis – und dazu noch über 400.000 Euro Strafe zahlen. So lautet das Urteil gegen den 33-Jährigen im Berufungsprozess. Das Landgericht Hamburg bestraft ihn wegen Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und wegen zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes.
Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe "187 Strassenbande" einer Frau ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem sie ihn morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Noch ist das Urteil gegen den Rapper, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, allerdings nicht rechtskräftig.
Seine Verteidiger sprachen bei dem Schlag ins Gesicht der 19-Jährigen von einer falsch eingeschätzten Notwehr-Lage. Der Rapper habe gedacht, er würde gegen seinen Willen gefilmt werden. Die Vorsitzende Richterin Nicole Dietrich entschied jedoch, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt haben könne. Auch weil der Rapper 1,95 Meter groß und die Frau klein und zierlich sei. Die Richterin befand, die Frau sei vielleicht nervig, aber nicht aggressiv gewesen.

Rapper Gzuz unterhält sich in einer Sitzungspause mit seinen Anwälten.Bild: dpa / Marcus Brandt
Gzuz war auch wegen Drogenbesitz angeklagt, weil in seiner Wohnung Marihuana gefunden wurde. Da jedoch nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wem die Drogen gehören, wurde dieser Vorwurf gegen den Rapper fallengelassen.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Halstenbek haben die Beamten neben einem sogenannten "Polenböller" auch eine Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, 27 Patronen und einen Teleskopschlagstock gefunden. Waffen und Gegenstände, die eindeutig dem Rapper zugeordnet werden konnten – und das, obwohl gegen Gzuz in der Vergangenheit ein Waffenverbot verhängt wurde.
Wegen vergangener Straftaten keine Bewährungsstrafe
Weil der Rapper in den letzten zehn Jahren immer wieder straffällig geworden sei, sei eine Bewährungsstrafe nicht infrage gekommen, befand das Gericht. Gzuz, der zur Tatzeit schon unter Bewährung und Führungsaufsicht stand, wurde von einem psychiatrischen Sachverständigen zudem keine gute Sozialprognose ausgestellt.
Der Hamburger hatte sich in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess für seine Taten entschuldigt. Seine Anwälte können gegen das Urteil noch Revision einlegen.
(nik/dpa)
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