Cathy Hummels steht erneut wegen Social-Media-Posts im Fokus. 2019 errang sie einen Sieg vor dem Landgericht München, nachdem der Verband Sozialer Wettbewerb ihr Schleichwerbung im Netz vorwarf. Gefordert wurde damals, sie müsse ihre Beiträge offen als Werbung markieren, wenn sie mit Markenprodukten posiere – auch dann, wenn kein Geld geflossen ist. Nun sieht sich der Bundesgerichtshof die Instagram-Aktivitäten der 33-Jährigen genauer an.
Wie die Nachrichtenagentur dpa-AFX berichtet, geht es um Posts von Hummels sowie zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen. Im Zentrum stehen dabei sogenannte Tap Tags, die bei Instagram direkt zu Profilen von beispielsweise Händlern und Unternehmen führen.
Auch in diesem Fall ist wieder der Verband Sozialer Wettbewerb involviert. Nach Ansicht der Verantwortlichen handelt es sich bei der Verwendung von Tap Tags um Schleichwerbung. Zur Debatte stehen Unterlassung und auch Abmahnkosten, die auf Influencer zukommen könnten – der Verband hat bereits zahlreiche User abgemahnt.
Cathy Hummels betont vorab in einer eigenen Stellungnahme, es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss beziehungsweise es Gegenleistungen für die Influencer gab. Zugleich gibt sie zu verstehen:
Das Thema Tap Tags hat bereits mehrere deutsche Gerichte beschäftigt. Im Herbst 2020 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Tap Tags als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Derartige Online-Beiträge steigern nicht nur den Absatz der vertaggten Unternehmen, sondern auch den Marktwert der Influencer, lautete damals das Fazit. Im Fokus standen die Posts der Fitness-Influencerin Pamela Reif. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zu dem Thema ließ das Gericht allerdings die Revision zum BGH zu.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob der BGH die Linie des OLG übernimmt oder die Influencer am Ende doch triumphieren. Am heutigen Donnerstag wird aber noch nicht mit dem Urteil gerechnet.
(ju)