
Fler wurde wegen einer Auseinandersetzung mit einem RTL-Team zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.Bild: dpa / Paul Zinken
Prominente
18.02.2022, 13:1418.02.2022, 13:19
Seit nunmehr zwei Jahren beschäftigt Fler und ein RTL-Kamerateam eine Auseinandersetzung, die sich in aller Öffentlichkeit am Berliner Kurfürstendamm ereignet haben soll. Nachdem das TV-Team den Rapper am 2. März 2020 verfolgt hatte und zu seinem auf Instagram geführten Streit mit einer Frauenrechtlerin ansprechen wollte, habe Fler ohne Vorwarnung zunächst das Equipment, zwei Kameramänner und eine Reporterin angegriffen. Letztere sei sogar in einen Hauseingang geflüchtet und sei von dem Bühnenstar verfolgt und beleidigt worden. Ein Kameramann wurde nach dem Zwischenfall mit einer Platzwunde im Krankenhaus behandelt.
Der "Cancel Culture Nightmare"-Interpret schilderte die Vorkommnisse jedoch anders. Auf Twitter erklärte Patrick Losenský, wie Fler mit bürgerlichem Namen heißt, dass er das RTL-Team mehrmals darum gebeten habe, ihn und vor allem seine damalige Freundin nicht zu filmen. "Von Persönlichkeitsrechten scheint RTL nicht viel zu halten!", schob er ein.
Und weiter: "Als ich die Kamera runter geschlagen habe, griffen mich beide an… Der erste Vogel musste nur ins Krankenhaus wegen 'nem Cut, der zweite konnte noch cool mit den Polizisten drei Stunden da rumhängen." Fler selbst habe sich vom Kurfürstendamm entfernt, bevor die Polizei eingetroffen war. Die gewaltsame Auseinandersetzung brachte dem Rapper ein Verfahren wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung ein. Nun ist ein Urteil am Landgericht Potsdam gefallen.
Fler muss für die kaputte TV-Kamera aufkommen
Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft in dem Sammelverfahren eine Haftstrafe über vier Jahre. Doch hinter Gittern musste Fler keineswegs: Lediglich die zerstörte Kamera stand im aktuellen Zivil-Prozess im Mittelpunkt. Sieben verschiedene Versicherungen forderten 19.000 Euro von ihm wegen der Sachbeschädigung zurück.
Weder Fler noch sein Anwalt waren diese Woche zur Urteilsverkündung zugegen, deswegen wurde er per Versäumnisurteil verurteilt, die insgesamt 19.000 Euro zu zahlen. Es gebe allerdings noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Dann müsste das Gericht prüfen, ob der Einspruch zulässig ist. Die Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst erklärte dazu gegenüber der "BZ":
"Ergibt die Prüfung, der Einspruch ist unzulässig, so kann der Einspruch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig verworfen werden."
Würde aber festgestellt werden, dass er zulässig ist, dann hätte das Gericht einen neuen Verhandlungstermin angesetzt, der Prozess wäre weitergegangen. Doch auch das kam für Fler offenbar nicht infrage.

Fler hat sich zur Zahlung des Schadenersatzes entschieden.Bild: www.imago-images.de / Michael Schöne
Fler akzeptiert offenbar Schadenersatzzahlung
Fler selbst äußerte sich zum Urteil bereits auf Twitter und betonte, dass das Urteil nichts mit der angeblichen Körperverletzung der Kameramänner zu tun habe. Er schrieb zudem, dass er die Zahlung der 19.000 Euro bereits veranlasst habe:
"Der Sachschaden stand nie zur Debatte und wurde heute auch bezahlt. Der Zivil-Prozess hat nichts mit einem Angriff oder sonst was zu tun!"
Auf einen Einspruch wollte es der 39-Jährige also nicht ankommen lassen, sondern stattdessen offenbar die Sache nach zwei Jahren endlich hinter sich lassen. Zur Körperverletzung wollte Fler aber auf Twitter trotzdem noch einmal klargestellt wissen: "Wenn ein Rapper mit seiner Frau über den Kudamm läuft und es eine Schlägerei mit zwei Reportern gibt, kann sich jeder Esel erklären, wer da wen 'im Griff' hatte."
(cfl)
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