Der Gerichtsstreit der "Nur noch ein einziges Mal"-Stars Blake Lively und Justin Baldoni nimmt immer neue Wendungen. Alles begann mit einer Klage der Schauspielerin wegen sexueller Belästigung gegen ihren Kollegen, der wiederum Gegenklage einreichte.
In dieser Woche soll Lively eine geänderte Beschwerde vorgebracht haben vor dem Hintergrund, dass zwei weitere Schauspielerinnen des Filmsets bereit seien, über ihre unangenehmen Erfahrungen mit Justin Baldoni vor Gericht auszupacken.
Schon jetzt kommen dabei neue mutmaßliche Details ans Licht: Justin Baldoni soll Blake Lively während der Drehs über ihr Liebesleben ausgefragt haben.
Blake Lively behauptet laut "Daily Mail", ihr Co-Star habe versucht, sie während einer Szene zu einem gespielten Orgasmus vor der Kamera zu überreden.
Im Anschluss seien sich zunächst beide darüber einig gewesen, den Moment wieder herauszuschneiden, doch Baldoni habe schließlich "einen letzten Versuch unternommen", die Sequenz doch beizubehalten.
In der Klage heißt es, Baldoni habe Lively gesagt, es sei ihm "wichtig", diese spezielle Szene zu zeigen, da "er und seine Partnerin beim Geschlechtsverkehr gleichzeitig zum Höhepunkt kommen". Damit bezog sich der Schauspieler mutmaßlich wohlgemerkt auf sein Privatleben, nicht auf seine Filmfigur aus "Nur noch ein einziges Mal".
Und damit nicht genug: Justin Baldoni soll die Brücke zum Liebesleben von Blake Lively und deren Mann Ryan Reynolds geschlagen haben. So ist in den Gerichtsdokumenten zu lesen:
Justin Baldonis Anwalt Bryan Freedman reagierte bereits auf die neuesten Anschuldigungen und sprach von einer "enttäuschenden" Abänderung in dem Rechtsstreit.
Der Jurist beharrt darauf, dass die Akte keine wirklich neuen Beweise enthalte und dass nichts hinzugefügt worden sei, das als belastend für seinen Mandanten angesehen werden könnte.
Gegenüber "TMZ" erklärte Bryan Freedman am Mittwoch außerdem, die Klage sei "voller haltloser Gerüchte von ungenannten Personen, die offensichtlich nicht länger bereit sind, sich zu äußern oder ihre Behauptungen öffentlich zu untermauern".