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Bushido-Prozess: Samra vor Gericht – "Die Hälfte ist an mir vorbeigezogen"

Bild-Motiv: Bushido Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, Noetigung, Beleidigung,  ...
Rapper Bushido ist hier bei einer der Prozesstage im Berliner Landgericht zu sehen.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Samra vor Gericht – "Die Hälfte ist an mir vorbeigezogen"

23.03.2022, 07:41
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Am Montag startete bereits der 64. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Beim vorherigen Verhandlungstag sollte eigentlich Rapper Shindy aussagen, doch er erschien nicht, weil sich sein Zeugenbeistand mit Corona infizierte und nun auch bei ihm Symptome aufgetreten seien. Oberstaatsanwältin Petra Leister erklärte, dass die Begründung im Fall von Shindy nicht ausreiche, da auch bei ihm als Mindestvoraussetzung für ein entschuldigtes Fehlen ein Schnelltest hätte gemacht werden müssen.

Rapper Bushido, der bei dem Prozess Zeuge und Nebenkläger ist, fehlte vergangenen Montag. Letztmalig hörte er die Aussage von seinem einstigen Weggefährten und Freund Fler persönlich an. Nach wie vor müssen in dem Verfahren weitere Zeugen befragt werden, die etwas zu den Tatvorwürfen sagen können.

Genauso wenig ist bisher geklärt, wie die Prüfung der Audiodatei voranschreitet, über die der "Stern" berichtete. Angeblich gebe es nämlich einen Mittschnitt vom 18. Januar 2018, welcher die Anklageschrift widerlegen soll. Gegen diese Berichterstattung erwirkte Bushido zuletzt eine einstweilige Verfügung. Derweil steht fest, dass Veysel K., der bei dem angeblichen Vorfall im Januar zeitweise anwesend gewesen sein soll, vorerst nicht aussagen wird. Im März 2021 wurde er abgeschoben und erhielt nun eine dreijährige Wiedereinreisesperre.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Am Montag war Bushido in der ersten Hälfte des Prozesstages wieder anwesend. Somit verpasste er nicht die Aussage von Samra, der nun nach mehrmaligen Absagen schließlich aussagte. Anfang März ließ Hussein Akkouche, wie der Rapper bürgerlich heißt, noch über seinen Anwalt ausrichten, dass er gesundheitliche Probleme habe und das nötige Attest nachreiche. Nun nahm er im Zeugenstuhl Platz. Einen Zeugenbeistand brachte er nicht mit. Vor Gericht stellte er sich als Künstler vor.

Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk konkretisierte seinen Beruf als Musiker, was er bejahte. Zunächst erklärte der 27-Jährige, dass er Bushido und Arafat durch die Musik kenne. "Ich stand bei Bushido unter Vertrag", so Samra. Anderthalb Jahre habe die Zusammenarbeit gehalten. Warum es zur Auflösung der Vertragsverhältnisse kam, erklärte der Rapper so: "Menschlich hat es nicht gepasst. Wir haben nicht harmoniert. Ich wollte meinen eigenen Weg gehen, wollte öfter releasen, dann hat er mich aus dem Vertrag gelassen."

Samra: "Bushido war ein Vorbild von mir"

Über das Verhältnis zwischen Bushido und Arafat meinte er, dass die beiden "wie ein altes Ehepaar" gewesen seien. Als die Künstler über die geschäftliche Trennung der beiden im März 2018 informiert worden seien, sagte Samra jetzt: "Alle Künstler außer ich haben sich für Arafat entschieden."

Warum der "Cataleya"-Interpret zu Bushido wollte, begründete er so: "Ich bin zu Bushido, weil ich Karriere machen wollte. Er war ein Vorbild von mir. Ich habe meine Zukunft bei ihm gesehen." An Details vom besagten Märztag konnte sich Samra nicht mehr erinnern. "In der Zeit habe ich viel gekifft, die Hälfte ist an mir vorbeigezogen", erklärte er. Samra sei damals "dauerzugedröhnt" gewesen. Arafat und Bushido seien es aber gewesen, die das Gespräch eingeleitet haben sollen. Die Stimmung sei "temperamentvoll" gewesen, an sich aber "easy".

"In der Zeit habe ich viel gekifft, die Hälfte ist an mir vorbeigezogen."
Samra über seinen Zustand an besagtem Tag

In seiner Zeugenaussage konnte er immer wieder zu konkreten Nachfragen keine Auskunft geben. "Machen Sie es uns doch nicht so schwer", raunte der Richter dazu. Die Gemütslage von Bushido sei nach dem Treffen im März 2018 laut Samra aber so gewesen: "Er war happy, als wir da raus waren." Nun könnten sie "zusammen Mucke machen", sollen sie gesagt haben. Die Vorkommnisse rund um Arafat hätten Samra nicht interessiert. Durch die Medien habe er erfahren, dass die Polizei bei Arafat gewesen sei. Über den Vorfall im Januar 2018 meinte Samra, dass er etwas mit einer Wasserflasche mitbekommen habe.

Während der Rapper sprach, ermahnte ihn der Richter: "Sitzen Sie richtig, sonst sieht es so aus, als ob Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben." Das tat er schließlich und fügte hinzu, dass er mit Arafat selbst nicht viel zu tun gehabt habe.

Während Samra weiter erzählte, gab es an der einen oder anderen Stelle Lachen im Saal. Auch Bushido musste bei Samras Aussage mal schmunzeln. Schon wieder war Samras Haltung Thema: "Es sieht so aus, als ob Sie gleich einschlafen", sagte der Richter. In jedem Fall freue er sich aber, dass er da sei. Er habe es gleich hinter sich gebracht. "Das hat meine Mama auch gesagt", entgegnete Samra dazu.

Das letzte Mal habe er übrigens mit Arafat Kontakt gehabt, als er und Bushido sich geschäftlich trennten. Bushido habe er 2020 zuletzt bei einem Treffen am Potsdamer Platz gesehen. Ashraf Remmo sei ebenfalls dabei gewesen und hätte die Verabredung eingefädelt. "Nach zwei Jahren wollte ich meinen Weg gehen", sagte er zu der Auflösung des Vertrags mit Bushido. Oberstaatsanwältin Petra Leister meinte dazu: "Sie sollen Bedenken gehabt haben, dass Sie in einer unglücklichen Position sind, wenn Arafat in Untersuchungshaft ist und Sie weiter mit Bushido arbeiten." Zu dieser Annahme schüttelte Samra nur mit dem Kopf.

Samra mit lückenhafter Erinnerung

Später folgte eine Erinnerungslücke zu einer polizeilichen Vernehmung im März 2019. "Ich kann mich nicht erinnern", so Samra. Leister fügte hinzu: "Es gibt keinen Vermerk, dass Sie zugedröhnt waren." Samras Antwort darauf lautete so: "Es war die Zeit, da habe ich mies gekifft. Ich weiß nicht mehr, was da war. Ich wollte so wenig wie möglich mit der Sache zu tun haben. Ich hatte keinen Bock auf diese ganze Situation. Ich dachte, der Anwalt regelt das schon."

"Sind Sie vernehmungsfähig oder zugekifft?"
Richter zu Samra

Zwischendurch fragte der Richter Samra ganz direkt: "Sind Sie vernehmungsfähig oder zugekifft?" Die Antwort folgte prompt: "Gott sei Dank nicht." Die Frage, ob Arafat ihn gezwungen habe, Geld zu zahlen, verneinte Samra schließlich. Ob Arafat ihn bei dem Treffen mit den anderen Rappern beleidigt, mit einer Schere bedroht habe, sei ebenfalls aus seiner Erinnerung heraus nicht so gewesen. "Keine Ahnung, was da war. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass er mich beleidigt hat. Wenn mich jemand beleidigt, bedroht, dann kann ich mich bestimmt daran erinnern." Auch habe es keine Diskussionen im Hinblick auf Rechte gegeben, weil Arafat ihn an Bushido vermittelt habe. Der Vertrag mit Bushido sei zudem "bedingungslos aufgelöst" worden.

Zum Schluss erkundigte sich der Richter noch, ob er in den vergangenen zwei Wochen im Urlaub gewesen sei. "Ja, in Thailand", gab Samra an. Diese Frage zielte wohl darauf ab, dass sich Samra Anfang März krankheitsbedingt entschuldigen ließ. Mit den Worten "Dankeschön, viel Erfolg" verabschiedete sich Samra und wurde aus dem Zeugenstuhl entlassen. "Sie haben es hinter sich", entgegnete der Richter.

Termin für Shindy-Aussage noch nicht fix

Im Anschluss daran wurde übrigens mitgeteilt, dass es keinen Antrag auf Ordnungsmittel gegen Shindy gebe. Dies stand zuletzt noch im Raum, da sich der Rapper aufgrund von Corona-Symptomen entschuldigen ließ, jedoch keinen Schnelltest zeigte. Zudem wurde in Bezug auf Shindy der Paragraf 55 angeführt, der für das Auskunftsverweigerungsrecht steht. Der Grund: Es besteht gegen den Rapper der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Der Richter verlas einen Beschluss von 2020, aus dem hervorging, dass Shindy Einnahmen von 2014 bis 2017 in seinen Steuererklärungen verschleiert haben soll. Mit seiner Aussage könne er sich somit selbst belasten.

Schließlich wurde bekanntgegeben, dass Michael Schindler dennoch aussagen könne, da es Fragen gebe, die den Paragraphen 55 nicht erfasse, womit das Auskunftsverweigerungsrecht nicht greife. Wann es zu Shindys Aussage kommt, stand noch nicht fest.

Am Mittwoch wird eine weitere Zeugenaussage erwartet.

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