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Bushido-Prozess: Zeuge irritiert Richter mit Aussage – "Daran erinnert man sich"

Bild-Motiv: Bushido mit seinem Rechtsanwalt Tschoppe Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperver ...
Bushido ist bei dem Prozess Zeuge und Nebenkläger.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Zeuge irritiert Richter mit Antwort – "Daran erinnert man sich"

05.01.2022, 16:34
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Gleich am Montag im neuen Jahr ging es weiter mit dem Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Dieser fand mittlerweile zum 55. Mal statt. Zuletzt sagte Anna-Maria Ferchichi, die Frau von Bushido, aus. In ihrer Aussage ging es um ein Treffen mit einem damals guten Freund, der ihr erzählt habe, dass etwas Großes geplant sei. "Ich hatte ein schlechtes Gefühl im Bauch, er ist so niederträchtig und macht das", sagte sie in Richtung Arafat.

Genau dieser Freund betonte bereits vor Gericht: "Ich habe keine Bedrohung gesehen. Ich habe mit Anis gesprochen, nicht mit Anna-Maria. Deswegen habe ich mich gewundert, dass sie bei der Polizei war." Zudem habe er es auch nicht erzählt, um eine Warnung auszusprechen, sondern vielmehr habe er die Aussage als Ratschlag verstanden. Anna-Maria meinte dazu: "Absolute Lüge. Er hat ein paar Mal gelogen. Er hatte fast mehr Angst als ich." Und weiter: "Er war nicht ehrlich, weil es definitiv passiert ist." Nun sollte der 30-Jährige seine Zeugenaussage fortsetzen.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Telefonat von Anna-Maria mit Familie abgespielt

Bevor der Zeuge allerdings in den Saal gerufen wurde, las die Beisitzerin einen sichergestellten Chatverlauf auf Instagram zwischen ihm und Bushido vor. Die ältesten Nachrichten stammten dabei aus dem Jahr 2016. Von besonderer Bedeutung war allerdings ein Austausch im Januar 2018, kurz nachdem es zu den mutmaßlichen Straftaten zulasten des Rappers gekommen sei. Dort habe nämlich der Zeuge geschrieben: "Bruder, ich weiß, du hast gerade schwierige Zeiten. Wir sind da, Bruder." Bevor der 30-Jährige jedoch Stellung zu dieser Nachricht beziehen konnte, wurde erstmal ein Telefonmitschnitt zwischen Anna-Maria und einem Familienmitglied von Arafat abgespielt.

Während des Telefonats sei Bushidos Frau vor Arafat gewarnt worden. Da sagte die 40-Jährige: "Mir wird richtig schlecht, wenn ich das höre. Ich habe fünf Kinder zu Hause. Ich fange an zu zittern." Nach dem Abspielen widersprach die Verteidigung von Arafat und seinem Bruder Yasser allerdings zunächst der Verwertung. Es sei zudem nicht sichergestellt, dass die Frau ihre Zustimmung für das Gespräch gegeben habe.

Im Anschluss war dann der Zeuge an der Reihe. Der Richter meinte zunächst: "Mir drängt sich noch eine Frage auf: Sie hatten beim letzten Mal gesagt, dass Sie die bedrohliche Situation nicht so empfunden haben. Gab es das mal, dass Sie dachten, sie müssen Angst haben?" Daraufhin antwortete er kurz und knapp mit "Nein". Auch zu dem Telefongespräch zwischen Anna-Maria und der Frau von einem der Angeklagten sollte er sich äußern. Dieses sei nämlich von Bushidos Frau in seiner Gegenwart mit seinem Handy aufgezeichnet worden. "Als sie zu Hause war, wollte sie in Ruhe mit ihr reden. Ich wusste nichts von der Aufnahme, sie hat mich gefragt, ob sie das Handy bekomme." Nachgefragt, warum sie es haben wolle, habe er nicht. Die Beisitzerin hakte noch mal nach und wollte wissen, wie Anna-Maria reagiert habe, als sie erfuhr, dass etwas gegen die Familie Ferchichi geplant gewesen sei. "Sie war normal drauf, hat sich normal verhalten, nicht verängstigt. Angst sieht in meinen Augen anders aus." Gezittert habe sie laut seiner Aussage auch nicht. Nach dem Gespräch hätte sie Bushido angerufen.

Wichtiger Zeuge widerspricht Bushidos Frau erneut

Als Oberstaatsanwältin Petra Leister ihn darauf hinwies, dass er nach dem Telefonat laut der Aussage von Anna-Maria total geschockt gewesen sei, meinte er: "Das stimmt nicht." Leister hatte zudem noch Rückfragen zu seinem und Bushidos Chatverlauf vom Januar 2018. Dazu meinte der Zeuge, dass es nicht um die Vorfälle in der Puderstraße gegangen sei, sondern um private Angelegenheiten zwischen Bushido und seiner Frau: "Anna-Maria wollte sich trennen." Er habe gewusst, dass es dem Künstler nicht so gut gegangen sei. Und weiter: "Ich weiß, dass Anna-Maria des Öfteren Anis verlassen wollte." Das Paar habe mehrmals Streit gehabt. Im Zuge dessen wurde dann eine Nachricht zwischen dem Zeugen und Anna-Maria von Juli 2018 vorgelesen. Darin hieß es: "Ich ziehe mit den Kindern aus, ich mag einfach nicht mehr. Dieser Mann ist so Ichbezogen. Bevor ich ihn hasse, trenne ich mich lieber."

Zeuge erinnert sich an wichtiges Detail nicht

Auf die Frage, ob denn Bushido erzählt habe, dass er eingeschlossen worden sei, antwortete der Zeuge: "Ich weiß es nicht." Der Vorsitzende Richter zeigte sich von der Antwort sichtlich irritiert und sagte dazu: "Daran können Sie sich nicht erinnern? Hat Herr Ferchichi sowas berichtet? Daran erinnert man sich." Der Zeuge blieb dabei: "Ich weiß es nicht mehr, ob er es mir erzählt hat. Es gibt Sachen, die er mir nicht erzählt. Es ist seine Baustelle."

Die Freundschaft zwischen ihm und Bushido sei schließlich an dem Tag geendet, als der Zeuge bei der Polizei ausgesagt habe. Bis heute habe er den Grund für den Kontaktabbruch nicht verstanden. Bei seiner damaligen Vernehmung habe er ausgesagt, dass es ein Missverständnis gewesen sei im Hinblick darauf, dass etwas Großes geplant gewesen wäre. Warum mit Anna-Maria ebenfalls der Kontakt abbrach, wüsste er ebenfalls nicht. "Es gab keinen Grund, wir haben uns nicht gestritten." Am Mittwoch findet bereits der nächste Prozesstag statt.

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