Im Oktober hat die Videoplattform Youtube mehrere Clips der umstrittenen Internetaktion #allesaufdentisch gelöscht – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Köln später feststellte. Auf Antrag der Initiatoren wurden gegen Youtube zwei außerdem einstweilige Verfügungen verhängt, denen die Videoplattform nun widerspricht.
In den insgesamt 54 #allesaufdentisch-Videos wurden Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen von prominenten Persönlichkeiten zur Corona-Krise befragt. Einige der Teilnehmenden haben auch schon an der regierungskritischen #allesdichtmachen-Initiatve mitgewirkt – dazu gehören unter anderem die Schauspielerin Nina Poll und der Filmregisseur Dietrich Brüggemann.
Die Initiatoren Volker Bruch, Jeana Paraschiva, Miriam Stein und Max Mehmet versprachen sich von der Aktion einen "breitgefächerten, faktenbasierten, offenen und sachlichen Diskus" – so heißt es zumindest auf ihrer Website. Ganz so faktenbasiert waren die Interviews jedoch anscheinend nicht, denn Youtube sah sich gezwungen, zwei der #allesaufdentisch-Videos von ihrer Plattform zu löschen.
Youtube teilte dem Nachrichtenportal "Bild" mit, dass die Clips gegen ihre "Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen". Kritisch seien außerdem die "Behauptungen über Schutzimpfungen gegen COVID-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprechen". Auch von anderen Seiten wird die Aktion für ihre verschwörungstheoretischen Neigungen und ihre voreingenommenen Erzählungen kritisiert.
Ein Gericht hielt die Rechtfertigung des Videoportals jedoch nicht für ausreichend und kam demnach zu der Entscheidung, dass man die Clips nicht hätte löschen dürfen. Die Richter hatten auf Antrag der #allesaufdentisch-Initatoren außerdem zwei einstweilige Verfügungen gegen Youtube erlassen.
Nach Angaben des "RedaktionsNetzwerk Deutschland" wehrt sich Youtube nun gegen diesen Beschluss. Die Videoplattform bestreitet, dass die Antragsstellerin auch diejenige sei, welche den #allesaufdentisch-Kanal im Juli 2021 eröffnet hatte – dementsprechend stünde ihr kein vertraglicher Anspruch gegen die Videoplattform zu. Mit dieser Begründung wurde Ende Oktober bereits ein dritter Antrag des Kanalbetreibers abgewiesen. Ein genauer Termin für die weiteren Verhandlungen steht noch nicht fest.
(fw)