Das kennt jeder Kunde: An der Kasse wird es beim Discounter immer stressiger: Das ist auch bei Aldi Süd so. Die Kassierer jagen die Produkte über den Scanner. Wir Kunden hetzen hinterher, den Einkauf ordentlich einzupacken.
Aldi Süd hat vor Jahren einen Weg gefunden, das Abkassieren noch weiter zu beschleunigen. Eine Folge davon: Der Kassenbon sieht bei dem Discounter anders aus als die Belege der Konkurrenz. Bei Aldi Süd fehlt, wie viel Rückgeld der Kunde eigentlich bekommt.
Ist euch dieses Detail schon mal aufgefallen?
Auf der Webseite von Aldi Süd selbst findet sich schon die Antwort des Rätsels:
Die Kassierin oder der Kassierer muss das Rückgeld also selbst berechnen. Dazu sagte eine Aldi-Sprecherin den "Badischen Neusten Nachrichten": "Hierbei wird nicht wirklich gerechnet, sondern auf den nächsthöheren, möglichen Betrag, mit dem der Kunde bezahlen könnte, hochgezählt und dabei die Differenz an den Kunden ausgezahlt."
Bedeutet: Kommt ein Einkauf auf 15,93 Euro, holt die Kassiererin oder der Kassierer schon mal 7 Cent hervor, um auf 16 Euro zu kommen. Und dann noch einmal 4 Euro, um auf 20 Euro zu kommen. Sollte der Kunde oder die Kundin mit einen 20-Euro-Schein zahlen, liegt das passende Rückgeld schon parat.
Denn: Es gibt Menschen, die wollen kontrollieren, ob sie auch das passende Rückgeld bekommen haben. Für die bedeutet das Aldi-System Kopfschmerzen. Sie müssen ihr Rückgeld selbst nachrechnen.
Die "Süddeutsche Zeitung" hat sich dem Mysterium der fehlenden Rückgeld-Angabe ebenfalls angenommen.
Raymund Haller aus Karlsruhe ging den fehlenden Angaben laut eigenen Aussagen selbst in den Aldi-Filialen auf den Grund und stieß damit die Berichte über die Kassenbons an. Gegenüber der "SZ" spricht er von "unnötigem Stress, Ärger und Wut". Weiter schimpft er:
Die Aldi-Sprecherin sieht gegenüber den "Badischen Neusten Nachrichten" aber keine "zusätzliche Qual". Sie sagt: "Durch dieses Prinzip entstehen Fehler nur sehr selten und liegen wenn überhaupt bei minimalen Cent-Beträgen." Der Discounter bezeichnet das System als "gängige und bewährte Praxis".
(ll)