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Homeoffice-Pflicht endet: Was verändert sich nun in unserer Arbeitswelt?

Young woman manager doing her job and researching project using laptop and paperwork in big loft office
Zurück ins Büro? Seit dieser Arbeitswoche gilt in Deutschland keine Homeoffice-Pflicht mehr.Bild: iStockphoto / littlehenrabi
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"Klagen werden definitiv nicht ausbleiben": Juristin über die Arbeitswelt nach der Homeoffice-Pflicht

21.03.2022, 13:4421.03.2022, 15:32
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Die U-Bahn-Fahrt zur Arbeit, die Mittagspause mit Kollegen, die Gemeinschaftstoiletten – viele deutsche Arbeitnehmer werden sich ab heute wieder an ihr altes Büroleben abseits des Küchentischs gewöhnen müssen. Denn: Die pandemiebedingte Homeoffice-Pflicht ist ausgelaufen, der Staat setzt nun auf Eigenverantwortung. Nicht mehr die Regierung, sondern der Arbeitgeber entscheidet nun, je nach Vorhandensein in Absprache mit dem Betriebsrat, über angemessene Maßnahmen des Corona-Schutzes im Büro. Der grundsätzliche Wegfall der Schutz-Maßnahmen in der Arbeitswelt bedeutet seit heute konkret:

  • Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss der Arbeitnehmer zurück ins Büro. Er obliegt dem Weisungsrecht.
  • 3G gilt nicht mehr am Arbeitsplatz: Ungeimpfte Arbeitnehmer dürfen ohne negativen Testnachweis ins Büro.
  • Der Arbeitgeber ist nicht mehr dazu verpflichtet, den Mitarbeitern Schnelltests zur Verfügung zu stellen.
  • ABER: Der Arbeitgeber muss Basisschutzmaßnahmen nach der neuen Arbeitsschutzverordnung umsetzen. Das kann im Ergebnis doch dazu führen, dass er zB. Plexiglas-Trennwände installiert, Masken oder Schnelltests anbietet.

In der Theorie könnten Büros ab heute also wieder weitgehend so agieren wie 2019. In der Praxis wird es so wohl aber nicht aussehen – denn viele Unternehmen setzen erst einmal auf einen vorsichtigen Kurs. Zum Einen, weil Corona-Ausbrüche in Betrieben verhindert werden sollen. Zum Anderen, weil sich Homeoffice in den vergangenen Jahren durchaus bewährt hat.

Hubertus Heil, Bundesminister fuer Arbeit und Soziales, aufgenommen im Rahmen der woechentlichen Sitzung des Kabinetts in Berlin, 19.02.2020. Berlin Deutschland *** Hubertus Heil, Federal Minister for ...
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) führte die neue Arbeitsschutzverordnung ein. Bild: imago images / Florian Gaertner/photothek.net

So meldete Siemens bereits, sie würden weiterhin das Homeoffice empfehlen. Eine hundertprozentige Rückkehr in die Büros sei nicht das Ziel, stattdessen hätten die Beschäftigten auch nach der Pandemie grundsätzlich die Möglichkeit, zwei bis drei Tage die Woche mobil zu arbeiten.

Auch beim Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer wird ein Hybrid-Modell angestrebt. "In der momentanen Situation mit steigenden Infektionszahlen, aber auch infolge des Krieges in der Ukraine exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreisen, ist es nur für alle Beteiligten nur vernünftig, vorläufig weiter überwiegend im Homeoffice zu arbeiten", so ein Sprecher.

Die Deutsche Telekom setzt weiter auf Masken und will Arbeitnehmern zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Man plane eine vermehrte Rückkehr ins Büro, teilte das Unternehmen mit. "Klar ist aber auch, dass es kein Zurück zum alten Status Quo geben wird. Mobiles Arbeiten hat seine Vorteile und ist gekommen, um zu bleiben", hieß es weiter.

Sind diese Hybridlösungen also die Zukunft im deutschen Arbeitsmarkt? Bleiben uns Homeoffice und Video-Konferenzen auch über Corona hinaus erhalten? Die Juristen der Berliner Kanzlei "Gansel Rechtsanwälte" glauben, dass das so sein wird.

Sie erleben jeden Tag, wie in Deutschlands Betrieben um Homeoffice, Mobileoffice und Hygienekonzepte gerungen wird. Wir sprachen mit Arbeitsrechtsanwältin Kaja Keller über die aktuellen Lockerungen, die Eigenverantwortung der Firmen und eine Arbeitswelt nach der Pandemie.

Sie sagt:

"Für Arbeitnehmer könnten einfache Fragen schnell zu arbeitsgerichtlichen Prozessen führen, etwa 'Wieso bekommen wir keine Schnelltests mehr?,' oder 'Warum muss ich als Angehöriger einer vulnerablen Gruppe zurück ins Büro?'."

watson: Seit gestern, den 20. März, entfällt die Homeoffice-Pflicht. Was bedeutet das konkret?

Kaja Keller: Ab diesem Datum sind Arbeitgeber nicht mehr durch das Infektionsschutzgesetz gesetzlich verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Natürlich steht es den Arbeitgebern jedoch weiterhin frei, Homeoffice weiterzuführen, soweit keine betrieblichen Gründe dagegensprechen und es dem betrieblichen Infektionsschutz dient, beispielsweise in Großraumbüros. Für die Arbeitnehmer hat der Wegfall der Regelung zur Folge, dass kein gesetzlicher Anspruch mehr auf die Arbeit im Homeoffice besteht. In vielen Betrieben hat sich die Arbeit im Homeoffice allerdings mittlerweile etabliert, weswegen in vielen Unternehmen von einer Fortführung ausgegangen werden kann.

Kann ich dennoch im Homeoffice bleiben, wenn ich als Arbeitnehmer Sorge vor einer Corona-Infektion habe?

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung mehr zum Angebot eines Arbeitsplatzes im Homeoffice besteht, wurde in vielen Fällen mittlerweile eine vertragliche Regelung zu mobilem Arbeiten oder zum Homeoffice getroffen oder entsprechende Regelungen in Betriebsvereinbarungen festgehalten. Aber auch wenn bisher keine Absprache getroffen wurde, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Sollte Ihr Arbeitgeber sich jedoch weigern, dürfen Sie nicht einfach weiter von zu Hause arbeiten.

Die Verantwortung für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz wurde nun Deutschlands Betrieben übertragen. Sie sollen selbst im Rahmen der neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundes einschätzen, welche Corona-Schutzmaßnahmen bei ihnen nötig sind. Wird das für Ärger sorgen?

Insbesondere könnten im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Konflikte auftreten. Was passiert bei einer "falschen" Einschätzung der Lage? Die aufgeworfenen Streitfragen bezüglich des "richtigen" Umgangs mit der pandemischen Lage, könnten außerdem die Arbeitsgerichte mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand belasten.

Welche Streitfragen sind diesbezüglich zu erwarten?

Arbeitgeber könnten aus wirtschaftlichen Gründen von den erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion am Arbeitsplatz abweichen. Für Arbeitnehmer könnten einfache Fragen schnell zu arbeitsgerichtlichen Prozessen führen, etwa "Wieso bekommen wir keine Schnelltests mehr?," oder "Warum muss ich als Angehöriger einer vulnerablen Gruppe zurück ins Büro?". Letztlich werden sich hier viele Arbeitnehmer der Frage gegenübergestellt sehen, ob es sich lohnt gegen den eigenen Arbeitgeber einen Prozess zu führen. Das Arbeitsklima fördern solche Prozesse definitiv nicht.

Eine allgemeine Impfpflicht steht ebenfalls weiter im Raum. Sollte es dazu kommen – rechnen Sie mit einer Klagewelle?

Klagen werden definitiv nicht ausbleiben. Der Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20 a Infektionsschutzgesetz wurde durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Beschluss vom 10. Februar 2022 abgelehnt. Bis zur ausstehenden umfassenden Prüfung durch das Gericht sind die Erfolgschancen in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung nur schlecht zu prognostizieren.

"Letztlich werden sich hier viele Arbeitnehmer der Frage gegenübergestellt sehen, ob es sich lohnt gegen den eigenen Arbeitgeber einen Prozess zu führen."

Welche Streitpunkte sind denn im Rahmen der Pandemie bei Ihnen besonders häufig aufgetreten?

Die pandemische Situation hat zu einigen Spannungspunkten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt. Viele Unternehmen waren vor der Corona-Pandemie nicht auf ein Arbeiten im Home- oder Mobileoffice eingestellt. Daher kam es in vielen Betrieben zunächst zu Auseinandersetzungen, ob und wie die Arbeit im Mobileoffice oder Homeoffice durchgeführt werden kann. Auch inwieweit Gesundheitskonzepte ausgearbeitet und wie diese umgesetzt wurden, stellte viele Unternehmen vor Herausforderungen. Des Weiteren war die Umsetzung der 3-G Regelungen ein Thema, welches Spannungspunkte zwischen einigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereithielt.

"Die digitalen Meetings und flexiblen Arbeitsplätze werden uns wohl auch in den kommenden Jahren weiterhin begleiten."

Was war das größte Dilemma für Arbeitgeber?

Für viele Arbeitgeber stellte die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und die gleichzeitige Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften eine große Herausforderung dar. Arbeitgeber mussten aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sicherstellen, dass die Arbeitnehmer nicht gefährdet werden, gleichzeitig mussten die persönlichen Daten natürlich geschützt werden. Insbesondere bei Einführung der 3-G Regelungen in den Unternehmen hatten viele Arbeitgeber Sorge, dem Gesundheits- oder Datenschutz nicht ausreichend gerecht zu werden.

Und Arbeitnehmer?

Für die Arbeitnehmer stellte die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in der Coronapandemie eine große Herausforderung dar. Insbesondere bei Arbeitnehmern, die Ihre Kinder im Homeschooling betreuen mussten, fiel es schwer, gleichzeitig den beruflichen Pflichten gerecht zu werden. Gleichzeitig war für die Arbeitnehmer die Trennung von Berufs- und Privatleben schwierig, aufgrund der fehlenden örtlichen Trennung von Büro und Privatwohnung.

Die Kinderbetreuung im Homeoffice gestaltete sich für Arbeitnehmer in der Pandemie schwierig.
Die Kinderbetreuung im Homeoffice gestaltete sich für Arbeitnehmer in der Pandemie schwierig. Bild: Westend61 / Westend61

Während der Pandemie schienen Arbeitgeber sehr flexibel – vielerorts wurden flexible Arbeitszeiten erlaubt und Krankheitstage unbürokratischer akzeptiert. Würden Sie diese Beobachtung bestätigen?

Aus meiner Sicht kann ich diese Wahrnehmung bestätigen. In einem Großteil der deutschen Unternehmen wurde trotz großer Herausforderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber versucht, interessensgerechte, unkomplizierte und praktikable Lösungen für das Arbeitsleben zu finden. Nach den Erfahrungen mit arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen unserer Mandanten lässt sich das jedoch leider nicht auf jeden Arbeitgeber übertragen.

Flexible Arbeitszeiten und mehr Homeoffice: Wird uns das auch nach der Pandemie erhalten bleiben?

Durch die pandemische Lage wurde das Arbeitsleben vieler Menschen sehr stark verändert. Hoffentlich können wir aus der Krise der letzten Jahre einen Mehrwert für die Arbeitswelt ziehen. Die digitalen Meetings und flexiblen Arbeitsplätze werden uns wohl auch in den kommenden Jahren weiterhin begleiten. Vor- und Nachteile des mobilen Arbeitens haben sich über die Krisenzeit schnell herauskristallisiert. Vermutlich wird es in Zukunft eine ausgewogene Mischform zwischen der Arbeit im Büro und im Homeoffice geben.

(mit Material der dpa)

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