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Bekommt der BND Fahrverbot auf der Daten-Autobahn? Die Verhandlung läuft.

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Bild: dpa/getty images/montage:watson
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Bekommt der BND Fahrverbot auf der Daten-Autobahn? Die Verhandlung läuft

30.05.2018, 15:3930.05.2018, 16:03
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Es gibt einen Ort in Deutschland, an dem alles was ihr im Internet tut, durch eine Leitung fließt. In Frankfurt sitzt der weltweit wohl größte Internetknoten "De-Cix". Man könnte auch sagen, er ist die A1 im Datenverkehr.

Hier laufen Datenströme aus aller Welt zusammen. Das ist auch interessant für Geheimdienste: Jahrelang zapfte der Bundesnachrichtendienst (BND) zu Überwachungszwecken in großem Stil Daten ab. 

Gegen diese sogenannte "strategische Fernmeldeüberwachung" klagten nun die Betreiber des DE-CIX, mit dem Plan die Verbindung des BND zu kappen.

Seit Mittwoch wird verhandelt. Ein Urteil steht noch aus. 

Klingt kompliziert? Darum geht es: 

Was ist De-Cix?

Die Abkürzung steht für "Deutsche Commercial Internet Exchange". Mit zeitweise mehr als sechs Terrabyte pro Sekunde weist er den höchsten Datendurchsatz weltweit auf. Auch ein Großteil des deutschen Internetverkehrs läuft dort hindurch.

Der 1995 gegründete Knotenpunkt war zu Beginn nur ein Projekt von drei Internet-Providern. Heute ist er auf 19 Rechenzentren in der ganzen Stadt verteilt. Betreiberin ist die Firma De-Cix mit Sitz in Köln, eine Tochter des Verbands der Internetwirtschaft.

Der De-Cix ist der größte Internetknoten der Welt nach Verkehrsaufkommen. Derzeit sind mehr als 700 Internetdienstanbieter und andere Organisationen aus mehr als 60 Ländern am De-Cix angebunden.

Mehrere Schrankreihen mit Servern stehen in Frankfurt in den gutgesicherten Räumen der Firma DE-CIX. 
Mehrere Schrankreihen mit Servern stehen in Frankfurt in den gutgesicherten Räumen der Firma DE-CIX. Bild: dpa

Worum ging es in der Klage?

Beim Abzapfen erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachtes, sie bekommen sie im Zuge der sogenannten "strategischen Fernmeldeüberwachung", das bedeutet anlasslos. Dagegen klagte die Betreiberin des Knotenpunkts. De-Cix wirft der Bundesregierung Rechtsbruch und technisches Unverständnis vor.

"Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann."
Rechtsanwalt der Klägerin, Sven-Erik Heun

Die Betreiberfirma machte unter anderem geltend, dass Daten aus einem rein inländischen Knotenpunkt erhoben würden und auch rein inländische Telekommunikation ausgewertet werde. Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ermächtige aber nur zur Überwachung von internationaler Telekommunikation.

Was passierte am Mittwoch vor Gericht?

Nach der gut dreistündigen Anhörung ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zumindest Zweifel durchblicken, ob De-Cix der richtige Adressat für die Überwachung ist. Zudem kritisierten die Bundesrichter die inhaltlich sehr ungenauen Anordnungen durch das Bundesinnenministerium.

Rechtsanwalt der Klägerin, Sven-Erik Heun sagte wer sich an De-Cix wende, bekomme einen riesigen Datensatz, in dem auch nationaler Telekommunikationsverkehr vorhanden ist. "Das ist unserer Ansicht nach rechtswidrig". Außerdem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Protokolls vollständig, ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent. 

Aus Sicht des De-Cix ließen die Anordnungen aus dem Bundesinnenministerium überdies nicht erkennen, ob sie das zuständige Kontrollgremium des Bundestags überhaupt durchlaufen haben. Im Zuge des NSA-Untersuchungsausschusses war herausgekommen, dass bei De-Cix abgegriffene Daten über den BND möglicherweise an die NSA gelangten.

Dagegen erläuterte Rechtsanwalt Wolfgang Roth für die Bundesregierung, dass diese als Schutz für von Überwachungen Betroffene die G-10-Kommission des Bundestages installiert habe. Diese Kommission müsse die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erlauben. Eine detailliertere Anordnung könne es aufgrund der Geheimhaltung nicht geben, betonte Roth.

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelte am Mittwoch in erster Instanz. Nach der Anhörung ließ der 6. Senat offen, ob er noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, oder einen Termin für eine Urteilsverkündung anberaumt. Ob dann allerdings die Akte geschlossen wird, ist fraglich. Die Parteien haben noch die Möglichkeit vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen.

(czn/dpa)