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Altena: Mann nach Attacke auf Bürgermeister verurteilt

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Messerattacke auf Bürgermeister von Altena: 56-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon

11.06.2018, 14:15
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Knapp sieben Monate nach einer Messerattacke auf den Bürgermeister von Altena in NRW ist der Angreifer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht verurteilte den 56-jährigen Werner S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Der angeklagte S. (r.) mit seinem Verteidiger
Der angeklagte S. (r.) mit seinem Verteidiger

Was war passiert?

  • Der 56 Jahre alte Angeklagte hatte den CDU-Politiker Andreas Hollstein am 27. November 2017 in einem Döner-Imbiss im sauerländischen Altena attackiert und leicht am Hals verletzt.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat ursprünglich als Mordversuch angeklagt.
  • Das Hagener Schwurgericht kam am Montag aber zu dem Schluss, dass eine Tötungsabsicht nicht festgestellt werden konnte. 
Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU)
Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU)Bild: dpa

Was ist der Hintergrund der Tat?

Der für seine humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei dem Attentat leicht am Hals verletzt worden. Vor der Tat soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Bürgermeister mit den Worten "Ich steche dich ab – du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt" angeschrien haben. Altena gilt als Vorzeigekommune bei der Flüchtlingsintegration.

Der Imbiss in Altena

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Bild: dpa

S. hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritten. Er hatte die Tat zwar gestanden, aber betont, dass er den Bürgermeister nicht verletzen wollte. Er habe sich finanziell in einer ausweglosen Situation befunden.

Das Urteil:

Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag den Haftbefehl gegen S. mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des Manns bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am letzten Prozesstag an: Der 56-Jährige habe Hollstein nicht töten, sondern lediglich "in Todesangst versetzen" wollen.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe. Vielmehr habe der Angeklagte in wirtschaftlich "prekären Verhältnissen" und sozialer Isolation gelebt.

Die Verteidigung von S. plädierte auf eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vertreter der Nebenklage vertrat hingegen die Auffassung, dass der Angriff auf Hollstein mit einer Freiheitsstrafe "nicht unter vier Jahren" gesühnt werden müsse.

(gam/dpa/afp)

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