Deutschland
Polizei

Bochum: Schwarzer wird in in Bochum von Polizei kontrolliert – warum das rechtswidrig war

Deutschland

Schwarzer wird in in Bochum von Polizei kontrolliert – warum das rechtswidrig war

08.08.2018, 09:07
Mehr «Deutschland»

Die Ausweiskontrolle bei einem schwarzem Mann war durch die Bundespolizei am Bochumer Hauptbahnhof rechtswidrig.

  • Dies entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.
  • Zwar habe der Mann durch sein auffälliges Verhalten Anlass zu der Identitätsfeststellung gegeben, befand der Senat. Die Polizisten hätten die Identität des Manns jedoch auch wegen dessen dunkler Hautfarbe festgestellt.
Was war passiert?
Der Kläger aus Witten war im Hauptbahnhof Bochum von Beamten der Bundespolizei aufgefordert worden, seinen Ausweis vorzuzeigen. Zwischen den Mann und den Beamten war in dem Verfahren strittig, ob die dunkle Hautfarbe des Klägers allein ausschlaggebend oder zumindest mit ursächlich für seine Überprüfung war und ob es sich somit um ein mit dem Grundgesetz nicht vereinbares sogenanntes Racial Profiling handelte.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

In seinem Urteil verwies das OVG darauf, dass eine Identitätsfeststellung in Anknüpfung an die Hautfarbe "bei Vorliegen hinreichend konkreter Anhaltspunkte" gerechtfertigt sein könne. Dazu müsse die Polizei aber im Einzelfall darlegen, dass Menschen beispielsweise mit dunkler Hautfarbe an der entsprechenden Örtlichkeit überproportional häufig Straftaten begehen. Solche Anhaltspunkte habe die Bundespolizei im vorliegenden Fall jedoch nicht hinreichend konkret vorgetragen.

Die Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen ist eine Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

(yp/afp)

Demokratische Parteien dürften Tiktok-Fehler nicht wiederholen
In ihrem Gastbeitrag stellt Anna Moors eine klare Forderung an die demokratischen Parteien: Es darf nie wieder laufen, wie bei Tiktok.

In den vergangenen Wochen wurde so viel über politische Inhalte auf Tiktok berichtet wie noch nie. Der Anlass: Millionen Menschen sehen die Videos von Rechten, Hetzern und Verschwörungsideologen. So erreicht Maximilian Krah, AfD-Spitzenkandidat zur Europawahl, Aufrufzahlen im Millionenbereich. Gleichzeitig nimmt die Debatte rund um eine Sperre von Tiktok in den USA an Fahrt auf. Und Kanzler Scholz? Auch den können die Bürger:innen jetzt im Kurzvideoformat verfolgen.

Zur Story