Kartellamt schränkt Facebook beim Datensammeln ein
07.02.2019, 10:0007.02.2019, 11:40
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Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Das Unternehmen dürfe Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst WhatsApp und der Foto-Plattform Instagram, nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit.
Die Einschränkungen betreffen demnach auch die Verwendung des "Like"-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter.
In einer im Dezember 2017 veröffentlichen vorläufigen Einschätzung sah die deutsche Kartellbehörde bereits ihren Verdacht bestätigt.
Facebook bestritt die Vorwürfe des Kartellamts. Man habe keine dominante Marktstellung, hatte das Unternehmen erklärt.
Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Das US-Unternehmen kann den Angaben zufolge innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.