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Digital
Kartellamt schränkt Facebook beim Datensammeln ein
Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Das Unternehmen dürfe Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst WhatsApp und der Foto-Plattform Instagram, nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit.
- Die Einschränkungen betreffen demnach auch die Verwendung des "Like"-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter.
- In einer im Dezember 2017 veröffentlichen vorläufigen Einschätzung sah die deutsche Kartellbehörde bereits ihren Verdacht bestätigt.
- Facebook bestritt die Vorwürfe des Kartellamts. Man habe keine dominante Marktstellung, hatte das Unternehmen erklärt.
Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Das US-Unternehmen kann den Angaben zufolge innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
(pb/afp/dpa)
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