Dass Urlauber:innen je nach Region mit Betrugsmaschen rechnen müssen, ist traurige Realität. Taxis auf Mallorca sorgen gelegentlich für Wucher, Airbnb-Betreiber:innen ebenso und von den Ständen an allerlei Stränden brauchen wir erst gar nicht anfangen. Und das sind noch die harmloseren Geschichten.
Manchmal kommt es auch zu Übergriffigkeiten, die mitunter in einem Handgemenge münden können. In Italien gab es erst kürzlich so einen Vorfall. Und sagen wir es mal so: Dahinter verbirgt sich eine reichlich absurde Story.
Laut der Nachrichtenagentur Ansa hat sich in der sizilianischen Stadt Catania eine Person als Parkwächter ausgegeben und einen ungarischen Urlauber bedrängt. "Geld, oder ich mache Ihr Auto kaputt", soll er auf einem Parkplatz auf gebrochenem Englisch geschrien haben.
Zudem soll er auf die Fensterscheibe des Wagen eingeschlagen haben. Offenbar forderte er fünf Euro, die der Tourist fürs Parken auf dem öffentlichen Parkplatz zahlen sollte. Der weigerte sich aber. Und das schmeckte dem Betrüger gar nicht. Offensichtlich steigerte er sich rein. Wobei unklar ist, wie weit er gegangen wäre.
Unabhängig davon, war die ganze Situation kritisch. Ehe der vermeintliche Parkwächter aber weiter eskalieren konnte, griff eine Polizeistreife ein, die den Streit bereits aus der Ferne beobachtet hat. Der Zoff endete für den Italiener im Gefängnis.
Die Polizei soll, heißt es weiter in dem Bericht, ein Smartphone gefunden haben, das zuvor aus einem Auto gestohlen worden war. Es folgte eine Anzeige wegen versuchter Erpressung und Hehlerei. Bis zur Vorstellung bei einem Richter sitzt er also erstmal in Haft.
Laut Polizei hätte übrigens der Betrugsversuch durchaus erfolgreich sein können. Viele Urlauber:innen wissen offenbar nicht, wo welche Parkregeln in Italien gelten. Es erscheint demnach erstmal legitim, wenn jemand mit halboffizieller Kleidung, etwa einer Warnweste, Geld verlangt.
Deshalb hier noch ein kleiner Hinweis: In Italien weisen Bodenmarkierungen darauf hin, wie es um die Parkerlaubnis steht. Weiße Linien stehen für kostenlose Parkplätze, blaue für gebührenpflichtige. Parkverbot gilt bei schwarz-gelb.
Sollte es Sonderregeln geben, sind diese entsprechend ausgeschildert. Schwierig wird es bei den Gebühren. Die können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.