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Cannabis-Legalisierung: Darf ich bald bei der Arbeit kiffen?

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Wenn Cannabis im April legal werden sollte, stellt sich die Frage nach dem Konsum am Arbeitsplatz.Bild: IMAGO images/Frank Hoermann
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Cannabis-Legalisierung: Darf ich bald bei der Arbeit kiffen?

12.03.2024, 18:38
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Stress am Arbeitsplatz ist bei vielen allgegenwärtig. Ständig klingelt das Telefon, eine Deadline jagt die nächste, dazwischen warten diverse Meetings oder Außentermine. Ein bisschen mehr Entspannung könnte da nicht schaden.

Da kommt bei vielen eine wesentliche Frage auf: Ist das Kiffen am Arbeitsplatz bald erlaubt? Immerhin soll ab dem 1. April der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Freizeitgebrauch legal sein. Aufgrund seiner psychoaktiven Wirkstoffe könnte das Kiffen damit mehr Ruhe und Entspannung ins Büro bringen.

Stress bei der Arbeit ist bei vielen allgegenwärtig.
Stress bei der Arbeit ist bei vielen allgegenwärtig.bild: pexels

Bleibt der Joint am Arbeitsplatz Wunschdenken, oder wird er schon bald zur Realität? Watson hat sich für dich schlau gemacht.

Kiffen bei der Arbeit: Ist das bald erlaubt?

Auf das Arbeitsrecht selbst hat die Teillegalisierung von Cannabis zunächst einmal keine direkten Auswirkungen, stattdessen verhält es sich wie mit Alkohol auch: Dieser ist zwar legal und kann berauschen, dennoch sind Arbeitnehmende dazu verpflichtet, nüchtern und mit klarem Kopf ihre Arbeit zu erledigen.

Gegenüber dem "Spiegel" erklärt der Hamburger Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott: "Ob der Rausch dabei durch Alkohol oder Cannabis herbeigeführt wird, spielt keine Rolle." Damit bleibt auch der Joint in der Mittagspause mit Kolleg:innen weiter verboten. Trotzdem könnten "klarstellende Regelungen" nicht schaden.

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Cannabis und gesundheitliche Folgen: Hat der Arbeitgeber Verpflichtungen?

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht, allerdings beschränkt diese sich auf den betrieblichen Umgang und umfasst eher solche Bereiche, die die Arbeitssicherheit betreffen.

ARCHIV - 15.04.2023, Berlin: Ein Mann zündet sich einen Joint an. (zu dpa: «UN-Drogenkontrollrat: Cannabis-Freigabe widerspricht UN-Übereinkommen») Foto: Hannes P Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Kurz mit Kolleg:innen essen gehen und dann einen Joint rauchen?Bild: dpa / Hannes P Albert

Entscheiden sich Mitarbeitende dazu, in ihrer Freizeit Drogen wie beispielsweise Cannabis zu konsumieren, kann der Arbeitgeber nicht eingreifen, sofern die Mitarbeitenden ihren Pflichten nachkommen – und niemanden gefährden. Denn aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich, dass im Betrieb niemand arbeiten darf, der aufgrund berauschender Mittel nicht dazu in der Lage ist.

Arbeitsrechtler Fuhlrott sagt dazu:

"Der Mitarbeiter kann also am Freitag nach Dienstschluss aus dem Werkstor spazieren und sich einen Joint anzünden. Wenn er am Montag wieder arbeitsfähig ist, erfüllt er seine Arbeitspflicht vollumfänglich."

Die Frage, wo Cannabis überhaupt konsumiert werden darf, ist bereits streng geregelt. So darf in "unmittelbarer Gegenwart" von Kindern und Jugendlichen überhaupt nicht gekifft werden. Dementsprechend ist die Droge auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten – sowie in hundert Metern Sichtweite um diese Einrichtungen herum. In Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends.

Baumarkt Obi bringt Kunden mit Weihnachtsclip zum Weinen

Die Weihnachtszeit ist für viele eine nostalgische, sentimentale, gefühlvolle Zeit. Die Familie kommt zusammen, man reist in die Heimat, sieht Freund:innen, die man ewig nicht gesehen hat. Man führt altbekannte Traditionen zusammen durch, schmückt das Haus und den Tannenbaum, backt Plätzchen und bereitet das Weihnachtsessen vor.

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